ANHANG I
LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT
1. |
Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern |
2. |
Darlehensgeschäfte, insbesondere Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung) |
3. |
Finanzierungsleasing |
4. |
Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie 2007/64/EG. |
5. |
Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht unter Nummer 4 fällt |
6. |
Bürgschaften und Kreditzusagen |
7. |
Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit:
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8. |
Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen |
9. |
Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen |
10. |
Geldmaklergeschäfte |
11. |
Portfolioverwaltung und -beratung |
12. |
Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung |
13. |
Handelsauskünfte |
14. |
Schließfachverwaltungsdienste |
15. |
Ausgabe von E-Geld |
Die Dienstleistungen und Tätigkeiten nach Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2004/39/EG, die sich auf Finanzinstrumente nach Anhang I Abschnitt C jener Richtlinie beziehen, unterliegen der gegenseitigen Anerkennung gemäß dieser Richtlinie.