Aktualisiert 04/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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ANHANG I - Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)

ANHANG I

LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT

1.

Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern

2.

Darlehensgeschäfte, insbesondere Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)

3.

Finanzierungsleasing

4.

Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie 2007/64/EG.

5.

Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht unter Nummer 4 fällt

6.

Bürgschaften und Kreditzusagen

7.

Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit:

a)

Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)

b)

Devisen

c)

Finanzterminkontrakten und Optionen

d)

Wechselkurs- und Zinssatzinstrumenten

e)

Wertpapieren

8.

Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen

9.

Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen

10.

Geldmaklergeschäfte

11.

Portfolioverwaltung und -beratung

12.

Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung

13.

Handelsauskünfte

14.

Schließfachverwaltungsdienste

15.

Ausgabe von E-Geld

Die Dienstleistungen und Tätigkeiten nach Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2004/39/EG, die sich auf Finanzinstrumente nach Anhang I Abschnitt C jener Richtlinie beziehen, unterliegen der gegenseitigen Anerkennung gemäß dieser Richtlinie.