Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 292 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 292

Anhängige Rechtsstreitigkeiten

Für die Wirkungen der Sanierungsmaßnahme oder des Liquidationsverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über einen Vermögensgegenstand oder ein Recht der Masse ist ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats maßgeblich, in dem der Rechtsstreit anhängig ist.