Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 265 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 265 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 28/01/2025. Bitte konsultieren Sie die Richtlinie 2025/2, um die Änderungen einzusehen.

Artikel 265

Gruppeninterne Transaktionen

(1)   Wenn ein oder mehrere Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen als Mutterunternehmen eine gemischte Versicherungsholdinggesellschaft haben, sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die für die Beaufsichtigung dieser Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden die Geschäfte zwischen diesen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen und der gemischten Versicherungsholdinggesellschaft einer allgemeinen Aufsicht unterziehen.

(2)   Die Artikel 245, 249 bis 255 und 258 gelten entsprechend.