Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 277 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 277 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 277

Eintreten eines Sicherungssystems

Der Herkunftsmitgliedstaat kann vorsehen, dass Artikel 275 Absatz 1 nicht für Forderungen eines in diesem Mitgliedstaat errichteten Sicherungssystems gilt, das in die Rechte der Versicherungsgläubiger eingetreten ist.