Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 160 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 160

Liquidation von Versicherungsnehmen

Bei der Liquidation eines Versicherungsunternehmens sind die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Rahmen der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit geschlossen wurden, genau so zu erfüllen wie die sich aus anderen Versicherungsverträgen dieses Unternehmens ergebenden Verpflichtungen, ohne dass nach der Staatsangehörigkeit der Versicherten und der Begünstigten von Versicherungsleistungen ein Unterschied gemacht wird.