Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
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Artikel 130 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 130

Delegierte Rechtsakte

Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, um die Berechnung der Mindestkapitalanforderung gemäß den Artikeln 128 und 129 zu spezifizieren.