Artikel 17
Überprüfung
Bis zum 1. November 2012 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Zentralbank einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie und insbesondere über die Anwendung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an E-Geld-Institute sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie vor.