Aktualisiert 17/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 13/01/2018
Änderungen
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Artikel 10 - Verbot der Ausgabe von E-Geld

Artikel 10

Verbot der Ausgabe von E-Geld

Unbeschadet von Artikel 18 untersagen die Mitgliedstaaten natürlichen oder juristischen Personen, die keine E-Geld-Emittenten sind, die Ausgabe von E-Geld.