Artikel 63
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Prospekt des Feeder-OGAW zusätzlich zu den in Anhang I Schema A vorgesehenen Informationen Folgendes enthält:
Angabe des Anlageziels und der Anlagestrategie, einschließlich des Risikoprofils, sowie ob die Wertentwicklung von Feeder-OGAW und Master-OGAW identisch sind bzw. in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen sie sich unterscheiden, einschließlich einer Beschreibung zu der gemäß Artikel 58 Absatz 2 getätigten Anlage,
Der Jahresbericht des Feeder-OGAW enthält zusätzlich zu den in Anhang I Schema B vorgesehenen Informationen eine Erklärung zu den aggregierten Gebühren von Feeder-OGAW und Master-OGAW.
Die Jahres- und Halbjahresberichte des Feeder-OGAW enthalten Informationen darüber, wo der Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Master-OGAW verfügbar ist.