Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 4 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 4 - Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfer-Richtlinie)

Artikel 4

Guter Leumund

Die zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats dürfen die Zulassung nur natürlichen oder juristischen Personen mit gutem Leumund erteilen.