Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 28d - Leitlinien der ESMA

Artikel 28d

Leitlinien der ESMA

Nach Konsultation der Europäischen Umweltagentur und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gibt die ESMA im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Leitlinien über die Beaufsichtigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die zuständigen nationalen Behörden heraus.