Aktualisiert 14/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2025/292

Artikel 1

Kooperationsvereinbarungen

Zuständige Behörden von Mitgliedstaaten verwenden für Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 nach Möglichkeit das im Anhang enthaltene Muster.