Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 4 - Inkrafttreten

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Februar 2024.

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN