Artikel 5
Vorlage für die Bereitstellung von Informationen über Vereinbarungen über die Unterauftragsvergabe
Ein kritischer IKT-Drittdienstleister, der Informationen über Vereinbarungen über die Unterauftragsvergabe übermitteln muss, stellt der federführenden Überwachungsbehörde die Informationen nach Maßgabe der Vorlage im Anhang zur Verfügung.