Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 4 - Hauptphasen des Lebenszyklus mit Blick auf die Annahme und Nutzung vertraglicher Vereinbarungen

Artikel 4

Hauptphasen des Lebenszyklus mit Blick auf die Annahme und Nutzung vertraglicher Vereinbarungen

In der Leitlinie werden für jede Hauptphase des Lebenszyklus der vertraglichen Vereinbarung die Anforderungen, einschließlich der Regelungen, Zuständigkeiten und Prozesse, festgelegt, die mindestens Folgendes abdecken:

a)

die Zuständigkeiten des Leitungsorgans, gegebenenfalls einschließlich seiner Beteiligung an der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden;

b)

die Planung vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich der Risikobewertung, des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach den Artikeln 5 und 6 und des Genehmigungsverfahrens für neue oder wesentliche Änderungen vertraglicher Vereinbarungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 4;

c)

die Einbeziehung von Geschäftsbereichen, internen Kontrollen und anderen relevanten Organisationsbereichen in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen;

d)

die Umsetzung, die Überwachung und das Management vertraglicher Vereinbarungen nach den Artikeln 7, 8 und 9, gegebenenfalls auch auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene;

e)

die Dokumentation und die Erstellung von Aufzeichnungen unter Berücksichtigung der für das Informationsregister nach Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554 geltenden Anforderungen;

f)

die Ausstiegsstrategien und Beendigungsverfahren nach Artikel 10.