Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 1 - Auszutauschende Informationen über Schwarmfinanzierungsdienstleister

Artikel 1

Auszutauschende Informationen über Schwarmfinanzierungsdienstleister

Die zuständigen Behörden tauschen über einen Schwarmfinanzierungsdienstleister die folgenden Informationen aus:

a)

allgemeine Informationen und Dokumente zum Schwarmfinanzierungsdienstleister:

i)

Name des Schwarmfinanzierungsdienstleisters, Anschrift seines Hauptsitzes oder satzungsmäßigen Sitzes, Kontaktdaten, Rechtsträgerkennung (LEI-Code) nach ISO 17442 und einschlägige Auszüge aus den nationalen Registern;

ii)

Informationen über Gründungsdokumente, über die der Schwarmfinanzierungsdienstleister nach geltendem nationalem Recht verfügen muss;

b)

Informationen über die für die Leitung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters verantwortlichen natürlichen Personen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bereitgestellt wurden, insbesondere auch:

i)

Name und persönliche Identifikationsnummer, sofern Letztere im betreffenden Mitgliedstaat verfügbar ist;

ii)

Informationen über die Positionen, die die betreffenden Personen bei dem Schwarmfinanzierungsdienstleister bekleiden;

c)

Informationen, die zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Eignung der für die Leitung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters verantwortlichen natürlichen Personen erforderlich sind, insbesondere auch, sofern verfügbar,

i)

Informationen über deren Berufserfahrung;

ii)

die folgenden Informationen über deren Leumund:

1.

Informationen über Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen sowie Informationen über strafrechtliche Ermittlungen, die gegen die betreffenden Personen eingeleitet wurden wegen Verstößen gegen nationale Vorschriften in den Bereichen Handelsrecht, Insolvenzrecht, Finanzdienstleistungsrecht, Geldwäschebekämpfungsrecht, Betrugsrecht oder Berufshaftpflicht und zwar in Form einer amtlichen Bescheinigung oder eines anderen gleichwertigen Dokuments nach nationalem Recht sowie eine ausführliche Beschreibung jeglicher verhängter zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen;

2.

Informationen über andere laufende Ermittlungen oder Verfahren als die unter Buchstabe c Ziffer ii Nummer 1 genannten;

3.

Informationen über jegliche Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung und Informationen über den Entzug, den Widerruf oder die Beendigung einer solchen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung oder über den Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;

4.

Informationen über jede Entlassung aus einem Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang mit Funktionen und Aufgaben, die die Verwaltung von Fonds oder vergleichbare Treuhandverhältnisse betreffen, sowie eine Beschreibung der Gründe für eine solche Entlassung;

d)

Informationen über Anteilseiger, die 20 % oder mehr des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte des Schwarmfinanzierungsdienstleisters halten, insbesondere auch Informationen über das Nichtvorliegen von Strafregistereinträgen oder verwaltungsrechtlichen oder zivilrechtlichen Sanktionen sowie Informationen über strafrechtliche Ermittlungen, die gegen die betreffenden Anteilseigner eingeleitet wurden wegen Verstößen gegen nationale Vorschriften in den Bereichen Handelsrecht, Insolvenzrecht, Finanzdienstleistungsrecht, Geldwäschebekämpfungsrecht, Betrugsrecht oder Berufshaftpflicht sowie eine ausführliche Beschreibung jeglicher verhängter zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen;

e)

Informationen über die Organisationsstruktur des Schwarmfinanzierungsdienstleisters, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit und die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/1503, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bereitgestellt und gegebenenfalls im Zuge der Aufsichtstätigkeiten der zuständigen Behörde, die das Ersuchen um Informationen erhält, aktualisiert wurden, insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf:

i)

Informationen über die Regelungen für die Unternehmensführung und die internen Kontrollmechanismen, mit denen die Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/1503 sichergestellt wird, insbesondere auch über die Risikomanagement- und Rechnungslegungsverfahren;

ii)

einen Geschäftsplan, aus dem hervorgeht, welche Arten von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen der Schwarmfinanzierungsdienstleister gemäß der Verordnung (EU) 2020/1503 erbringt;

iii)

Informationen über die bisherige Regeltreue des Schwarmfinanzierungsdienstleisters, insbesondere auch die den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen;

iv)

Informationen, die von Schwarmfinanzierungsdienstleistern in Bezug auf die in den Artikeln 3 bis 11 der Verordnung (EU) 2020/1503 genannten Tätigkeiten und Anforderungen eingeholt werden können;

f)

Informationen über die Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister oder den Entzug der Zulassung gemäß den Artikeln 12, 13 und 17 der Verordnung (EU) 2020/1503;

g)

Informationen über jegliche Sanktionen, insbesondere auch strafrechtliche Sanktionen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder Durchsetzungsmaßnahmen gegen den Schwarmfinanzierungsdienstleister;

h)

jegliche sonstigen Informationen, die für die Zusammenarbeit bei Ermittlungs-, Überwachungs- und Durchsetzungstätigkeiten gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 benötigt werden.