Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 11 - Delegierte Verordnung 2021/473

Artikel 11

Standardlayout der PEPP-Leistungsinformation

PEPP-Anbieter stellen die PEPP-Leistungsinformation gemäß Anhang II bereit. Wenn die Informationen in elektronischer Form dargestellt werden, darf die Vorlage in diesem Anhang nur angepasst werden, um ein Schichten der Informationen zu ermöglichen.