Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 3 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 3

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Mai 2021.

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN