Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 16 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 16

Inkrafttreten und Anwendung

Die vorliegende Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juli 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN