Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 02/08/2022
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2017/2359

Artikel 1

Anwendungsbereich

Die vorliegende Verordnung findet auf den Versicherungsvertrieb im Zusammenhang mit dem Verkauf von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen Anwendung.