Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 02/08/2022
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Artikel 13 - Delegierte Verordnung 2017/2358

Artikel 13

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mitgliedstaaten die in Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/97 genannten Maßnahmen anwenden müssen.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.