Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 02/08/2022
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2017/2358

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Aufrechterhaltung, Anwendung und Überprüfung von Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen für Versicherungsprodukte und für weitreichende Anpassungen bestehender Versicherungsprodukte vor ihrer Vermarktung beziehungsweise ihrem Vertrieb an Kunden („im Folgenden Produktgenehmigungsverfahren“) sowie Vorschriften bezüglich der Produktvertriebsvorkehrungen für diese Versicherungsprodukte festgelegt.