Aktualisiert 18/10/2024
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ANHANG I

ANHANG I

Formate für Meldungen der Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EU) 2015/2365

Tabelle 1

Angaben zur Gegenpartei

Nr.

Feld

Format

1

Meldezeitstempel

Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)

2

Meldung einreichende Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

3

Meldende Gegenpartei

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

4

Art der meldenden Gegenpartei

„F“ = finanzielle Gegenpartei

„N“ = nichtfinanzielle Gegenpartei

5

Sektor der meldenden Gegenpartei

Taxonomie für finanzielle Gegenparteien:

„CDTI“ = gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) oder der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates (2) zugelassenes Kreditinstitut oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„INVF“ = gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zugelassene Wertpapierfirma oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„INUN“ = gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Solvabilität II) (4) zugelassenes Versicherungsunternehmen oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„AIFD“ = AIF, der durch gemäß der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) zugelassene oder registrierte AIFM oder durch einen in einem Drittstaat niedergelassenen Rechtsträger verwaltet wird, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„ORPI“ = gemäß der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zugelassene oder registrierte Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung oder ein in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„CCPS“ = gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) zugelassene zentrale Gegenpartei oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„REIN“ = gemäß der Solvabilität II-Richtlinie zugelassenes Rückversicherungsunternehmen oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„CSDS“ = gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zugelassener Zentralverwahrer oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

„UCIT“ = gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) zugelassener OGAW und seine Verwaltungsgesellschaft oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss

Taxonomie für nichtfinanzielle Gegenparteien. Die folgenden Kategorien entsprechen den Hauptabschnitten der NACE-Systematik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (10)

„A“ = Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

„B“ = Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

„C“ = Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

„D“ = Energieversorgung

„E“ = Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

„F“ = Baugewerbe/Bau

„G“ = Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

„H“ = Verkehr und Lagerei

„I“ = Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

„J“ = Information und Kommunikation

„K“ = Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

„L“ = Grundstücks- und Wohnungswesen

„M“ = Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

„N“ = Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

„O“ = Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

„P“ = Erziehung und Unterricht

„Q“ = Gesundheits- und Sozialwesen

„R“ = Kunst, Unterhaltung und Erholung

„S“ = Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

„T“ = Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

„U“ = Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

6

Zusätzliche Sektorzuordnung

„ETFT“ = ETF

„MMFT“ = MMF

„REIT“ = REIT

„OTHR“ = Sonstige

7

Zweigniederlassung der meldenden Gegenpartei

ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen

8

Zweigniederlassung der anderen Gegenpartei

ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen

9

Seite der Gegenpartei

„TAKE“ = Sicherungsnehmer

„GIVE“ = Sicherungsgeber

10

Für die Meldung zuständige Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

11

Andere Gegenpartei

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen)

12

Land der anderen Gegenpartei

ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen

13

Begünstigter

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen)

14

Tri-Party-Agent

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

15

Makler

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

16

Clearingmitglied

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

17

Teilnehmender Zentralverwahrer oder indirekter Teilnehmer

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

18

Leihstelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)


Tabelle 2

Darlehen und Sicherheiten

Nr.

Feld

Format

1

Eindeutige Transaktionskennung (UTI)

Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen:

Erlaubt sind ausschließlich die alphabetischen Großbuchstaben A–Z und die Zahlen 0–9, jeweils inklusive

2

Laufende Meldenummer

Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen:

Erlaubt sind ausschließlich die alphabetischen Großbuchstaben A–Z und die Zahlen 0–9, jeweils inklusive

3

Datum des Ereignisses

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

4

Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts

„SLEB“ = Wertpapier- oder Warenverleih- oder -leihgeschäfte

„SBSC“ = „Buy-sell back“- oder „Sell-buy back“-Geschäft

„REPO“ = Pensionsgeschäft

„MGLD“ = Lombardgeschäft

5

Gecleart

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

6

Clearing Zeitstempel

Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)

7

CCP

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

8

Handelsplatz

Handelsplatz-Identifikationsnummer (MIC) nach ISO 10383, vier alphanumerische Zeichen.

Wenn es für einen Handelsplatz eine segmentäre MIC gibt, ist diese zu verwenden.

9

Art des Rahmenvertrags

„MRAA“ = MRA

„GMRA“ = GMRA

„MSLA“ = MSLA

„GMSL“ = GMSLA

„ISDA“ = ISDA

„DERP“ = Deutscher Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte

„CNBR“ = China Bond Repurchase Master Agreement,

„KRRA“ = Korea Financial Investment Association (KOFIA) Standard Repurchase Agreement

„CARA“ = Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) Repurchase/Reverse Repurchase Transaction Agreement

„FRFB“ = Convention-Cadre Relative aux Operations de Pensions Livrees

„CHRA“ = Swiss Master Repurchase Agreement

„DEMA“ = German Master Agreement

„JPBR“ = Japanese Master Agreement on the Transaction with Repurchase Agreement of the Bonds

„ESRA“ = Contrato Marco de compraventa y Reporto de valores

„OSLA“ = Overseas Securities Lending Agreement (OSLA)

„MEFI“ = Master Equity and Fixed Interest Stock Lending Agreement (MEFISLA)

„GESL“ = Gilt Edged Stock Lending Agreement (GESLA)

„KRSL“ = Korean Securities Lending Agreement (KOSLA)

„DERD“ = Deutscher Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen

„AUSL“ = Australian Masters Securities Lending Agreement (AMSLA)

„JPBL“ = Japanese Master Agreement on Lending Transaction of Bonds

„JPSL“ = Japanese Master Agreement on the Borrowing and Lending Transactions of Share Certificates

„BIAG“ = bilateraler Vertrag

CSDA — bilateraler Vertrag zwischen Zentralverwahrern

Oder „OTHR“ bei einem anderen Rahmenvertrag als den oben aufgeführten Verträgen

10

Andere Art von Rahmenvertrag

bis zu 50 alphanumerische Zeichen

11

Rahmenvertrag Version

Datumsangabe nach ISO 8601 (YYYY)

12

Ausführung Zeitstempel

Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)

13

Valutierungstermin (Anfangstermin)

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

14

Fälligkeitsdatum (Endtermin)

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

15

Kontraktende

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

16

Mindestkündigungsfrist

Feldnummer mit bis zu drei Zeichen

17

Frühester Call-back-Termin

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

18

Allgemeiner Sicherheitenindikator

„SPEC“ = spezifische Sicherheit

„GENE“ = allgemeine Sicherheit

19

DBV-Indikator (DBV = Delivery By Value)

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

20

Methode, nach der Sicherheiten bereitgestellt werden

„TTCA“ = Titeltransfer

„SICA“ = Finanzsicherheiten

„SIUR“ = Finanzsicherheiten mit Nutzungsrecht

21

Unbefristet

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

22

Kündigungsoptionen

„EGRN“ = unbegrenzt

„ETSB“ = verlängerbar

„NOAP“ = nicht zutreffend

Bei Lombardkrediten sind die in den Feldern 23-34 aufgeführten Attribute für jede im Lombardkredit verwendete Währung anzugeben.

23

Festsatz

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

24

Zinsberechnungsmethode

Code für die Zinsberechnungsmethode:

A001 — IC30360ISDAor30360AmericanBasicRule

A002 — IC30365

A003 — IC30Actual

A004 — Actual360

A005 — Actual365Fixed

A006 — ActualActualICMA

A007 — IC30E360orEuroBondBasismodel1

A008 — ActualActualISDA

A009 — Actual365LorActuActubasisRule

A010 — ActualActualAFB

A011 — IC30360ICMAor30360basicrule

A012 — IC30E2360orEurobondbasismodel2

A013 — IC30E3360orEurobondbasismodel3

A014 — Actual365NL

Oder bis zu 35 alphanumerische Zeichen, wenn die Zinsberechnungsmethode oben nicht aufgeführt ist.

25

Variabler Zinssatz

Code für den Index, an dem sich der variable Satz orientiert

„EONA“ = EONIA

„EONS“ = EONIA SWAP

„EURI“ = EURIBOR

„EUUS“ = EURODOLLAR

„EUCH“ = EuroSwiss

„GCFR“ = GCF REPO

„ISDA“ = ISDAFIX

„LIBI“ = LIBID

„LIBO“ = LIBOR

„MAAA“ = Muni AAA

„PFAN“ = Pfandbriefe

„TIBO“ = TIBOR

„STBO“ = STIBOR

„BBSW“ = BBSW

„JIBA“ = JIBAR

„BUBO“ = BUBOR

„CDOR“ = CDOR

„CIBO“ = CIBOR

„MOSP“ = MOSPRIM

„NIBO“ = NIBOR

„PRBO“ = PRIBOR

„TLBO“ = TELBOR

„WIBO“ = WIBOR

„TREA“ = Treasury

„SWAP“ = SWAP

„FUSW“ = Future SWAP

Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist.

26

Referenzzeitraum für variablen Satz — Zeitraum

Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

27

Referenzzeitraum für variablen Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum des variablen Satzes beschreibt.

bis zu 3 Ziffern

28

Zahlungshäufigkeit bei variablem Satz — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

29

Zahlungshäufigkeit bei variablem Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

bis zu 3 Ziffern

30

Frequenz der Neufestsetzung bei variablem Satz — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Repo-Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

31

Frequenz der Neufestsetzung bei variablem Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Repo-Satzes vornehmen.

bis zu 3 Ziffern

32

Spread

bis zu 5 Ziffern

33

Währungsbetrag Lombardkredite

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

34

Währung Lombardkredite

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

Die Felder 35-36 sind bei jeder Anpassung des variablen Satzes erneut auszufüllen.

35

Angepasster Satz

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

36

Datum Zinssatz

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

37

Kapitalbetrag am Valutierungstermin

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

38

Kapitalbetrag am Fälligkeitstermin

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

39

Währung Kapitalbetrag

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

40

Art des Vermögenswerts

„SECU“ = Wertpapiere

„COMM“ = Waren

41

Wertpapierkennung

ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code)

42

Wertpapierklassifizierung

CFI nach ISO 10692 (6-stelliger alphabetischer Code)

Wurde eine Ware verliehen oder entliehen, so ist die Klassifizierung dieser Ware in den Feldern 43, 44 und 45 anzugeben.

43

Basisprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig.

44

Unterprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig.

45

Weiteres Unterprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten sind zulässig.

46

Menge oder Nominalbetrag

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

47

Maßeinheit

„KILO“ = Kilogram (Kilogramm), „PIEC“ = Piece (Stück), „TONS“ = Ton (Tonne), „METR“ = Metre (Meter), „INCH“ = Inch, „YARD“ = Yard, „GBGA“ = GBGallon (britische Gallone), „GRAM“ = Gram (Gramm), „CMET“ = Centimetre (Zentimeter), „SMET“ = SquareMetre (Quadratmeter), „FOOT“ = Foot (Fuß), „MILE“ = Mile (Meile), „SQIN“ = SquareInch (Quadratinch), „SQFO“ = SquareFoot (Quadratfuß), „SQMI“ = SquareMile (Quadratmeile), „GBOU“ = GBOunce (britische Unze), „USOU“ = USOunce (amerikanische Unze), „GBPI“ = GBPint (britisches Pint), „USPI“ = USPint (amerikanisches Pint), „GBQA“ = GBQuart (britisches Quart), „USQA“ = USQuart (amerikanisches Quart), „USGA“ = USGallon (amerikanische Gallone), „MMET“ = Millimetre (Millimeter), „KMET“ = Kilometre (Kilometer), „SQYA“ = SquareYard (Quadratyard), „ACRE“ = Acre, „ARES“ = Are (Ar), „SMIL“ = SquareMillimetre (Quadratmillimeter), „SCMT“ = SquareCentimetre (Quadratzentimeter), „HECT“ = Hectare (Hektar), „SQKI“ = SquareKilometre (Quadratkilometer), „MILI“ = MilliLitre (Milliliter), „CELI“ = Centilitre (Zentiliter), „LITR“ = Litre (Liter), „PUND“ = Pound (Pfund), „ALOW“ = Allowances, „ACCY“ = AmountOfCurrency (Währungsbetrag), „BARL“ = Barrel, „BCUF“ = BillionCubicFeet, „BDFT“ = BoardFeet, „BUSL“ = Bushel, „CEER“ = CertifiedEmissionsReduction (zertifizierte Emissionssenkung), „CLRT“ = ClimateReserveTonnes, „CBME“ = CubicMeters (Kubikmeter), „DAYS“ = Days (Tage), „DMET“ = DryMetricTons (Trocken-Metrische-Tonnen), „ENVC“ = EnvironmentalCredit (Umweltkredit), „ENVO“ = EnvironmentalOffset, „HUWG“ = Hundredweight (Zentner), „KWDC“ = KilowattDayCapacity (Kilowatttageskapazität), „KWHO“ = KilowattHours (Kilowattstunden), „KWHC“ = KilowattHoursCapacity (Kilowattstundenkapazität), „KMOC“ = KilowattMinuteCapacity (Kilowattminutenkapazität), „KWMC“ = KilowattMonthCapacity (Kilowattmonatskapazität), „KWYC“ = KilowattYearCapacity (Kilowattjahreskapazität), „MWDC“ = MegawattDayCapacity (Megawatttageskapazität), „MWHO“ = MegawattHours (Megawattstunden), „MWHC“ = MegawattHoursCapacity (Megawattstundenkapazität), „MWMC“' = MegawattMinuteCapacity (Megawattminutenkapazität), „MMOC“' = MegawattMonthCapacity (Megawattmonatskapazität), „MWYC“ = MegawattYearCapacity (Megawattjahreskapazität), „TONE“ = MetricTons (metrische Tonnen), „MIBA“ = MillionBarrels (MillionenBarrel), „MBTU“' = OneMillionBTU (Mio. BTU), „OZTR“ = TroyOunces (Troy-Unzen), „UCWT“' = USHundredweight (amerikanischer Zentner), „IPNT“ = IndexPoint (Indexpunkt), „PWRD“ = PrincipalWithRelationToDebtInstrument (Kapitalbetrag in Relation zum Schuldeninstrument), „DGEU“ = DieselGallonEquivalent (Diesel-Gallone-Äquivalent), „GGEU“ = GasolineGallonEquivalent (Benzin-Gallone-Äquivalent), „TOCD“ = TonsOfCarbonDioxide (Tonnen Kohlendioxid).

48

Währung des Nominalbetrags

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

49

Wertpapier- oder Rohstoffpreis

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen, wenn der Preis in Einheiten ausgedrückt wird.

Bis zu 11 numerische Zeichen einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, wenn der Preis als Prozentsatz oder Ertrag ausgedrückt wird.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

50

Währung des Preises

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

51

Wertpapierqualität

„INVG“ = Investment-Grade

„NINVG“ = Nicht-Investment-Grade

„NOTR“ = ohne Rating

„NOAP“ — nicht zutreffend

52

Fälligkeit des Wertpapiers

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

53

Land des Emittenten

ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen

54

LEI des Emittenten

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

55

Art des Wertpapiers

„GOVS“ = Staatspapiere

„SUNS“ = supranationale Wertpapiere und Wertpapiere von Agenturen

„FIDE“ = Schuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Banken und anderen Finanzinstituten

„NFID“ = Unternehmensschuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Nicht-Finanzinstituten

„SEPR“ = verbriefte Produkte (einschließlich CDO, CMBS, ABCP)

„MEQU“ = Hauptindex-Aktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen)

„OEQU“ = sonstige Aktieninstrumente (einschließlich Wandelschuldverschreibungen)

„OTHR“ = sonstige Vermögenswerte (einschließlich Anteilen an Investmentfonds)

56

Kreditbetrag

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

57

Marktwert

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

58

Verbilligter Satz (fest)

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

Ein etwaiges Minuszeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt.

59

Verbilligter Satz (variabel)

Code für den Index, an dem sich der variable Satz orientiert

„EONA“ = EONIA

„EONS“ = EONIA SWAP

„EURI“ = EURIBOR

„EUUS“ = EURODOLLAR

„EUCH“ = EuroSwiss

„GCFR“ = GCF REPO

„ISDA“ = ISDAFIX

„LIBI“ = LIBID

„LIBO“ = LIBOR

„MAAA“ = Muni AAA

„PFAN“ = Pfandbriefe

„TIBO“ = TIBOR

„STBO“ = STIBOR

„BBSW“ = BBSW

„JIBA“ = JIBAR

„BUBO“ = BUBOR

„CDOR“ = CDOR

„CIBO“ = CIBOR

„MOSP“ = MOSPRIM

„NIBO“ = NIBOR

„PRBO“ = PRIBOR

„TLBO“ = TELBOR

„WIBO“ = WIBOR

„TREA“ = Treasury

„SWAP“ = SWAP

„FUSW“ = Future SWAP

Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist.

60

Referenzzeitraum für variablen verbilligten Satz — Zeitraum

Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

61

Referenzzeitraum für variablen verbilligten Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum des variablen Satzes beschreibt.

bis zu 3 Ziffern

62

Zahlungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

63

Zahlungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

bis zu 3 Ziffern

64

Anpassungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des verbilligten variablen Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten:

„YEAR“ = Jahr

„MNTH“ = Monat

„WEEK“ = Woche

„DAYS“ = Tag

65

Anpassungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des verbilligten variablen Satzes vornehmen.

bis zu 3 Ziffern

66

Spread des verbilligten Satzes

bis zu 5 Ziffern

67

Leihgebühr

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

68

Ausschließlichkeitsvereinbarungen

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

69

Ausstehender Lombardkredit

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

70

Basiswährung des ausstehenden Lombardkredits

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

71

Marktwert von Short-Positionen

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Sicherheiten

72

Signalisierung eines unbesicherten Wertpapierleihgeschäfts („SL“, Securities Lending)

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

73

Besicherung des Nettoforderungswerts

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

74

Valutierungstermin der Sicherheit(en)

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

Bei Verwendung spezifischer Sicherheiten sind die Felder 75 bis 94, sofern zutreffend, für jede Sicherheitenkomponente auszufüllen.

75

Art der Sicherheitenkomponente

„SECU“ = Wertpapiere

„COMM“ = Waren (nur bei Repo-Geschäften, Wertpapier- oder Warenleih- und verleihgeschäften sowie „Buy-sell back“-Geschäften)

„CASH“ = Bar

Wurden als Sicherheit Barmittel hinterlegt, ist dies in den Feldern 76 und 77 anzugeben.

76

Höhe Barsicherheit(en)

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

77

Währung Barsicherheit(en)

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

78

Kennung eines als Sicherheit hinterlegten Wertpapiers

ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code)

79

Klassifizierung eines als Sicherheit hinterlegten Wertpapiers

CFI nach ISO 10692 (6-stelliger alphabetischer Code)

Wurde eine Ware als Sicherheit hinterlegt, ist die Klassifizierung dieser Ware in den Feldern 80, 81 und 82 anzugeben.

80

Basisprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig.

81

Unterprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig.

82

Weiteres Unterprodukt

Nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten sind zulässig.

83

Anzahl oder Nominalbetrag der Sicherheiten

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

84

Maßeinheit der Sicherheit(en)

„KILO“ = Kilogram (Kilogramm), „PIEC“ = Piece (Stück), „TONS“ = Ton (Tonne), „METR“ = Metre (Meter), „INCH“ = Inch, „YARD“ = Yard, „GBGA“ = GBGallon (britische Gallone), „GRAM“ = Gram (Gramm), „CMET“ = Centimetre (Zentimeter), „SMET“ = SquareMetre (Quadratmeter), „FOOT“ = Foot (Fuß), „MILE“ = Mile (Meile), „SQIN“ = SquareInch (Quadratinch), „SQFO“ = SquareFoot (Quadratfuß), „SQMI“ = SquareMile (Quadratmeile), „GBOU“ = GBOunce (britische Unze), „USOU“ = USOunce (amerikanische Unze), „GBPI“ = GBPint (britisches Pint), „USPI“ = USPint (amerikanisches Pint), „GBQA“ = GBQuart (britisches Quart), „USQA“ = USQuart (amerikanisches Quart), „USGA“ = USGallon (amerikanische Gallone), „MMET“ = Millimetre (Millimeter), „KMET“ = Kilometre (Kilometer), „SQYA“ = SquareYard (Quadratyard), „ACRE“ = Acre, „ARES“ = Are (Ar), „SMIL“ = SquareMillimetre (Quadratmillimeter), „SCMT“ = SquareCentimetre (Quadratzentimeter), „HECT“ = Hectare (Hektar), „SQKI“ = SquareKilometre (Quadratkilometer), „MILI“ = MilliLitre (Milliliter), „CELI“ = Centilitre (Zentiliter), „LITR“ = Litre (Liter), „PUND“ = Pound (Pfund), „ALOW“ = Allowances, „ACCY“ = AmountOfCurrency (Währungsbetrag), „BARL“ = Barrel, „BCUF“ = BillionCubicFeet, „BDFT“ = BoardFeet, „BUSL“ = Bushel, „CEER“ = CertifiedEmissionsReduction (zertifizierte Emissionssenkung), „CLRT“ = ClimateReserveTonnes, „CBME“ = CubicMeters (Kubikmeter), „DAYS“ = Days (Tage), „DMET“ = DryMetricTons (Trocken-Metrische-Tonnen), „ENVC“ = EnvironmentalCredit (Umweltkredit), „ENVO“ = EnvironmentalOffset, „HUWG“ = Hundredweight (Zentner), „KWDC“ = KilowattDayCapacity (Kilowatttageskapazität), „KWHO“ = KilowattHours (Kilowattstunden), „KWHC“ = KilowattHoursCapacity (Kilowattstundenkapazität), „KMOC“ = KilowattMinuteCapacity (Kilowattminutenkapazität), „KWMC“ = KilowattMonthCapacity (Kilowattmonatskapazität), „KWYC“ = KilowattYearCapacity (Kilowattjahreskapazität), „MWDC“ = MegawattDayCapacity (Megawatttageskapazität), „MWHO“ = MegawattHours (Megawattstunden), „MWHC“ = MegawattHoursCapacity (Megawattstundenkapazität), „MWMC“' = MegawattMinuteCapacity (Megawattminutenkapazität), „MMOC“' = MegawattMonthCapacity (Megawattmonatskapazität), „MWYC“ = MegawattYearCapacity (Megawattjahreskapazität), „TONE“ = MetricTons (metrische Tonnen), „MIBA“ = MillionBarrels (MillionenBarrel), „MBTU“' = OneMillionBTU (Mio. BTU), „OZTR“ = TroyOunces (Troy-Unzen), „UCWT“' = USHundredweight (amerikanischer Zentner), „IPNT“ = IndexPoint (Indexpunkt), „PWRD“ = PrincipalWithRelationToDebtInstrument (Kapitalbetrag in Relation zum Schuldeninstrument), „DGEU“ = DieselGallonEquivalent (Diesel-Gallone-Äquivalent), „GGEU“ = GasolineGallonEquivalent (Benzin-Gallone-Äquivalent), „TOCD“ = TonsOfCarbonDioxide (Tonnen Kohlendioxid).

85

Währung des Nominalbetrags der Sicherheit(en)

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

86

Währung des Preises

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

87

Preis pro Stück

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen, wenn der Preis in Einheiten ausgedrückt wird.

Bis zu 11 numerische Zeichen einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, wenn der Preis als Prozentsatz oder Ertrag ausgedrückt wird.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

88

Marktwert der Sicherheit(en)

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

89

Abschlag oder Spanne

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

90

Qualität der Sicherheit(en)

„INVG“ = Investment-Grade

„NINVG“ = Nicht-Investment-Grade

„NOTR“ = ohne Rating

„NOAP“ = nicht zutreffend

91

Fälligkeitsdatum des Wertpapiers

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

92

Land des Emittenten

ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen

93

LEI des Emittenten

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

94

Art der Sicherheit(en)

„GOVS“ = Staatspapiere

„SUNS“ = supranationale Wertpapiere und Wertpapiere von Agenturen

„FIDE“ = Schuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Banken und anderen Finanzinstituten

„NFID“ = Unternehmensschuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Nicht-Finanzinstituten

„SEPR“ = verbriefte Produkte (einschließlich CDO, CMBS, ABCP)

„MEQU“ = Hauptindex-Aktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen)

„OEQU“ = sonstige Aktieninstrumente (einschließlich Wandelschuldverschreibungen)

„OTHR“ = sonstige Vermögenswerte (einschließlich Anteilen an Investmentfonds)

95

Möglichkeit der Weiterverwendung einer Sicherheit

„true“ (zutreffend)

„false“ (nicht zutreffend)

Wurde ein Sicherheitenkorb genutzt, so ist dies in Feld 96 entsprechend anzugeben. Sofern verfügbar, ist die detaillierte Verteilung der Sicherheiten für SFT, die gegen einen Sicherheitenpool getätigt werden, in den Feldern 75 bis 94 anzugeben.

96

Kennung Sicherheitenkorb

ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code) oder

„NTAV“

97

Portfolio-Code

52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen:

.- _.

Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig.

98

Art des Vorgangs

„NEWT“ = Neu

„MODI“ = Änderung

„VALU“ = Bewertung

„COLU“ = Aktualisierung der Sicherheiten

„ERROR“ = Fehler

„CORR“ = Korrektur

„ETRM“ = Kündigung/vorzeitige Kündigung

„POSC“ = Positionskomponente

99

Ebene

„TCTN“ = Transaktion

„PSTN“ = Position


Tabelle 3

Angaben zu Einschuss-/Nachschusszahlungen

Nr.

Feld

Format

1

Meldezeitstempel

Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)

2

Datum des Ereignisses

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

3

Meldung einreichende Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

4

Meldende Gegenpartei

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

5

Für die Meldung zuständige Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

6

Andere Gegenpartei

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

7

Portfolio-Code

52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen:

.- _.

Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig.

8

Hinterlegte Ersteinschusszahlung

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

9

Währung der hinterlegten Ersteinschusszahlung

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

10

Hinterlegte Nachschusszahlung

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

11

Währung der hinterlegten Nachschusszahlung

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

12

Erhaltene Ersteinschusszahlung

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

13

Währung der erhaltenen Ersteinschusszahlung

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

14

Erhaltene Nachschusszahlung

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

15

Währung der erhaltenen Nachschusszahlung

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

16

Hinterlegte überschüssige Sicherheiten

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

17

Währung der hinterlegten überschüssigen Sicherheiten

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

18

Erhaltene überschüssige Sicherheiten

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

19

Währung der erhaltenen überschüssigen Sicherheiten

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

20

Art des Vorgangs

„NEWT“ = Neu

„MARU“ = Aktualisierung der Einschuss-/Nachschusszahlungen

„ERROR“ = Fehler

„CORR“ = Korrektur


Tabelle 4

Angaben zu Weiterverwendung, reinvestierten Barmitteln und Finanzierungsquellen

Nr.

Feld

Format

1

Meldezeitstempel

Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit, d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)

2

Datum des Ereignisses

Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)

3

Meldung einreichende Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

4

Meldende Gegenpartei

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

5

Für die Meldung zuständige Stelle

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

Feld 6 ist für jede Sicherheitenkomponente auszufüllen.

6

Art der Sicherheitenkomponente

„SECU“ = Wertpapiere

„CASH“ = Bar

Die Felder 7, 8, 9 und 10 sind für jede Sicherheit auszufüllen.

7

Sicherheitenkomponente

ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code)

8

Wert weiterverwendeter Sicherheiten

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

9

Geschätzte Weiterverwendung von Sicherheiten

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

10

Währung weiterverwendeter Sicherheiten

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

11

Reinvestierungsquote

Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird.

Die Felder 12, 13 und 14 sind für jede Anlage, bei der Barsicherheiten reinvestiert wurden, und für jede Währung auszufüllen.

12

Art der reinvestierten Barinvestition

„MMFT“ = registrierter Geldmarktfonds

„OCMP“ = sonstige zusammengelegte Pools

„REPM“ = Repo-Markt

„SDPU“ = Direktkauf von Wertpapieren

„OTHR“ = Sonstige

13

Höhe reinvestierte Barmittel

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

14

Währung reinvestierte Barmittel

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

Bei Lombardgeschäften hat die Gegenpartei die Felder 15, 16 und 17 für jede Finanzierungsquelle erneut auszufüllen. Die Angaben müssen auf Unternehmensebene erfolgen.

15

Finanzierungsquellen

„REPO“ = Repos oder BSB

„SECL“ = Barsicherheiten aus Wertpapierverleihgeschäften

„FREE“ = freie Kredite

„CSHS“ = Erträge aus Kunden-Leerverkäufen

„BSHS“ = Erträge aus Makler-Leerverkäufen

„UBOR“ = unbesicherte Leihgeschäfte

„OTHR“ = Sonstige

16

Marktwert der Finanzierungsquellen

Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen.

Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt.

Wenn nicht möglich, Pro-Rata-Betrag.

17

Währung Finanzierungsquellen

Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

18

Art des Vorgangs

„NEWT“ = Neu

„REUU“ = Aktualisierung der Weiterverwendung

„ERROR“ = Fehler

„CORR“ = Korrektur


Tabelle 5

Klassifizierung von Waren

Basisprodukt

Unterprodukt

Weiteres Unterprodukt

„AGRI“ = Agrarprodukt

„GROS“ = Getreide, Ölsaaten

„FWHT“ = Futterweizen

„SOYB“ = Sojabohnen

„CORN“ = Mais

„RPSD“ = Raps

„RICE“ = Reis

„OTHR“ = Sonstiges

„SOFT“ = Weichwaren

„CCOA“ = Kakao

„ROBU“ = Robusta-Kaffee

„WHSG“ = Weißzucker

„BRWN“ = Rohzucker

„OTHR“ = Sonstiges

„POTA“ = Kartoffeln

 

„OOLI“ = Olivenöl

„LAMP“ = Lampantöl

„OTHR“ = Sonstiges

„DIRY“ = Molkereiprodukte

 

„FRST“ = forstwirtschaftliche Produkte

 

„SEAF“ = Meeresfrüchte

 

„LSTK“ = Vieh

 

„GRIN“ = Getreide

„MWHT“ = Mahlweizen

„OTHR“ = Sonstiges

„OTHR“ = Sonstiges

 

„NRGY“ = Energie

„ELEC“ = Strom

„BSLD“ = Grundlast

„FITR“ = finanzielle Übertragungsrechte

„PKLD“ = Spitzenlast

„OFFP“ = Schwachlast

„OTHR“ = Sonstiges

„NGAS“ = Erdgas

„GASP“ = GASPOOL

„LNGG“ = LNG

„NBPG“ = NBP

„NCGG“ = NCG

„TTFG“ = TTF

„OTHR“ = Sonstiges

„OILP“ = Öl

„BAKK“ = Bakken

„BDSL“ = Biodiesel

„BRNT“ = Brent

„BRNX“ = Brent NX

„CNDA“ = Kanadisch

„COND“ = Kondensat

„DSEL“ = Diesel

„DUBA“ = Dubai

„ESPO“ = ESPO

„ETHA“ = Ethanol

„FUEL“ = Brennstoff

„FOIL“ = Motorentreibstoffe

„GOIL“ = Gasöl

„GSLN“ = Ottokraftstoff

„HEAT“ = Heizöl

„JTFL“ = Flugturbinenkraftstoff

„KERO“ = Kerosin

„LLSO“ = Light Louisiana Sweet (LLS)

„MARS“ = MARS

„NAPH“ = Naphtha

„NGLO“ = NGL

„TAPI“ = Tapis

„URAL“ = Ural

„WTIO“ = WTI

„OTHR“ = Sonstiges

„CO“ = Kohle

„INRG“ = Arbitragegeschäft

„RNNG“ = erneuerbare Energien

„LGHT“ = leichte Bestandteile

„DIST“ = Destillate

„OTHR“ = Sonstiges

 

„ENVR“ = Umwelt

„EMIS“ = Emissionen

„CERE“ = CER

„ERUE“ = ERU

„EUAE“ = EUA

„EUAA“ = EUAA

„OTHR“ — Sonstiges

„WTHR“ = Wetter

„CRBR“ = Kohlenstoff

„OTHR“ = Sonstiges

 

„FRGT“ = Fracht

„WETF“ = Nassfracht

„TNKR“ = Tanker

„OTHR“ = Sonstiges

„DRYF“ = Trockenfracht

„DBCR“ = Massengutschiff

„OTHR“ = Sonstiges

„CSHP“ = Containerschiffe

 

„OTHR“ = Sonstiges

 

„FRTL“ = Dünger

„AMMO“ = Ammoniak

„DAPH“ = — DAP (Diammoniumphosphat)

„PTSH“ = Kali

„SLPH“ = Schwefel

„UREA“ = Harnstoff

„UAAN“ = (Harnstoff und Ammoniumnitrat)

„OTHR“ = Sonstiges

 

„INDP“ = Industrieerzeugnisse

„CSTR“ = Baugewerbe/Bau

„MFTG“ = Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

 

„METL“ = Metalle

„NPRM“ = Nichtedelmetalle

„ALUM“ = Aluminium

„ALUA“ = Aluminiumlegierung

„CBLT“ = Kobalt

„COPR“ = Kupfer

„IRON“ = Eisenerz

„LEAD“ = Blei

„MOLY“ = Molybdän

„NASC“ = NASAAC

„NICK“ = Nickel

„STEL“ = Stahl

„TINN“ = Zinn

„ZINC“ = Zink

„OTHR“ = Sonstiges

„PRME“ = Edelmetalle

„GOLD“ = Gold

„SLVR“ = Silber

„PTNM“ = Platin

„PLDM“ = Palladium

„OTHR“ = Sonstiges

„MCEX“ = Multi Commodity exotisch

 

 

„PAPR“ = Papier

„CBRD“ = Wellpappenrohpapier

„NSPT“ = Zeitungsdruckpapier

„PULP“ = Zellstoff

„RCVP“ = Recyclingpapier

„OTHR“ = Sonstiges

 

„POLY“ = Polypropylen

„PLST“ = Kunststoff

„OTHR“ = Sonstiges

 

„INFL“ = Inflation

 

 

„OEST“ = Offizielle Wirtschaftsstatistik

 

 

„OTHC“ = Sonstige C10-Derivate entsprechend der Definition in Anhang III Abschnitt 10 Tabelle 10.1, der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission (11)

 

 

„OTHR“ = Sonstiges

 

 


(1)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).

(3)  Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).

(4)  Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1).

(5)  Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1).

(6)  Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10).

(7)  Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1).

(8)  Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1).

(9)  Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffen bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).

(10)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(11)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 229).