ANHANG I
Formate für Meldungen der Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EU) 2015/2365
Tabelle 1
Angaben zur Gegenpartei
Nr. |
Feld |
Format |
1 |
Meldezeitstempel |
Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) |
2 |
Meldung einreichende Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
3 |
Meldende Gegenpartei |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
4 |
Art der meldenden Gegenpartei |
„F“ = finanzielle Gegenpartei „N“ = nichtfinanzielle Gegenpartei |
5 |
Sektor der meldenden Gegenpartei |
Taxonomie für finanzielle Gegenparteien: „CDTI“ = gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) oder der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates (2) zugelassenes Kreditinstitut oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „INVF“ = gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zugelassene Wertpapierfirma oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „INUN“ = gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Solvabilität II) (4) zugelassenes Versicherungsunternehmen oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „AIFD“ = AIF, der durch gemäß der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) zugelassene oder registrierte AIFM oder durch einen in einem Drittstaat niedergelassenen Rechtsträger verwaltet wird, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „ORPI“ = gemäß der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zugelassene oder registrierte Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung oder ein in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „CCPS“ = gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) zugelassene zentrale Gegenpartei oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „REIN“ = gemäß der Solvabilität II-Richtlinie zugelassenes Rückversicherungsunternehmen oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „CSDS“ = gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zugelassener Zentralverwahrer oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss „UCIT“ = gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) zugelassener OGAW und seine Verwaltungsgesellschaft oder in einem Drittstaat niedergelassener Rechtsträger, der gemäß diesem Rechtsakt zugelassen oder registriert werden muss Taxonomie für nichtfinanzielle Gegenparteien. Die folgenden Kategorien entsprechen den Hauptabschnitten der NACE-Systematik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) „A“ = Land- und Forstwirtschaft, Fischerei „B“ = Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden „C“ = Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren „D“ = Energieversorgung „E“ = Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen „F“ = Baugewerbe/Bau „G“ = Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen „H“ = Verkehr und Lagerei „I“ = Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie „J“ = Information und Kommunikation „K“ = Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen „L“ = Grundstücks- und Wohnungswesen „M“ = Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen „N“ = Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen „O“ = Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung „P“ = Erziehung und Unterricht „Q“ = Gesundheits- und Sozialwesen „R“ = Kunst, Unterhaltung und Erholung „S“ = Erbringung von sonstigen Dienstleistungen „T“ = Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt „U“ = Exterritoriale Organisationen und Körperschaften |
6 |
Zusätzliche Sektorzuordnung |
„ETFT“ = ETF „MMFT“ = MMF „REIT“ = REIT „OTHR“ = Sonstige |
7 |
Zweigniederlassung der meldenden Gegenpartei |
ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen |
8 |
Zweigniederlassung der anderen Gegenpartei |
ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen |
9 |
Seite der Gegenpartei |
„TAKE“ = Sicherungsnehmer „GIVE“ = Sicherungsgeber |
10 |
Für die Meldung zuständige Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
11 |
Andere Gegenpartei |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen) |
12 |
Land der anderen Gegenpartei |
ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen |
13 |
Begünstigter |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen) |
14 |
Tri-Party-Agent |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
15 |
Makler |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
16 |
Clearingmitglied |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
17 |
Teilnehmender Zentralverwahrer oder indirekter Teilnehmer |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
18 |
Leihstelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
Tabelle 2
Darlehen und Sicherheiten
Nr. |
Feld |
Format |
1 |
Eindeutige Transaktionskennung (UTI) |
Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: Erlaubt sind ausschließlich die alphabetischen Großbuchstaben A–Z und die Zahlen 0–9, jeweils inklusive |
2 |
Laufende Meldenummer |
Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: Erlaubt sind ausschließlich die alphabetischen Großbuchstaben A–Z und die Zahlen 0–9, jeweils inklusive |
3 |
Datum des Ereignisses |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
4 |
Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts |
„SLEB“ = Wertpapier- oder Warenverleih- oder -leihgeschäfte „SBSC“ = „Buy-sell back“- oder „Sell-buy back“-Geschäft „REPO“ = Pensionsgeschäft „MGLD“ = Lombardgeschäft |
5 |
Gecleart |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
6 |
Clearing Zeitstempel |
Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) |
7 |
CCP |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
8 |
Handelsplatz |
Handelsplatz-Identifikationsnummer (MIC) nach ISO 10383, vier alphanumerische Zeichen. Wenn es für einen Handelsplatz eine segmentäre MIC gibt, ist diese zu verwenden. |
9 |
Art des Rahmenvertrags |
„MRAA“ = MRA „GMRA“ = GMRA „MSLA“ = MSLA „GMSL“ = GMSLA „ISDA“ = ISDA „DERP“ = Deutscher Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte „CNBR“ = China Bond Repurchase Master Agreement, „KRRA“ = Korea Financial Investment Association (KOFIA) Standard Repurchase Agreement „CARA“ = Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) Repurchase/Reverse Repurchase Transaction Agreement „FRFB“ = Convention-Cadre Relative aux Operations de Pensions Livrees „CHRA“ = Swiss Master Repurchase Agreement „DEMA“ = German Master Agreement „JPBR“ = Japanese Master Agreement on the Transaction with Repurchase Agreement of the Bonds „ESRA“ = Contrato Marco de compraventa y Reporto de valores „OSLA“ = Overseas Securities Lending Agreement (OSLA) „MEFI“ = Master Equity and Fixed Interest Stock Lending Agreement (MEFISLA) „GESL“ = Gilt Edged Stock Lending Agreement (GESLA) „KRSL“ = Korean Securities Lending Agreement (KOSLA) „DERD“ = Deutscher Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen „AUSL“ = Australian Masters Securities Lending Agreement (AMSLA) „JPBL“ = Japanese Master Agreement on Lending Transaction of Bonds „JPSL“ = Japanese Master Agreement on the Borrowing and Lending Transactions of Share Certificates „BIAG“ = bilateraler Vertrag CSDA — bilateraler Vertrag zwischen Zentralverwahrern Oder „OTHR“ bei einem anderen Rahmenvertrag als den oben aufgeführten Verträgen |
10 |
Andere Art von Rahmenvertrag |
bis zu 50 alphanumerische Zeichen |
11 |
Rahmenvertrag Version |
Datumsangabe nach ISO 8601 (YYYY) |
12 |
Ausführung Zeitstempel |
Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) |
13 |
Valutierungstermin (Anfangstermin) |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
14 |
Fälligkeitsdatum (Endtermin) |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
15 |
Kontraktende |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
16 |
Mindestkündigungsfrist |
Feldnummer mit bis zu drei Zeichen |
17 |
Frühester Call-back-Termin |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
18 |
Allgemeiner Sicherheitenindikator |
„SPEC“ = spezifische Sicherheit „GENE“ = allgemeine Sicherheit |
19 |
DBV-Indikator (DBV = Delivery By Value) |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
20 |
Methode, nach der Sicherheiten bereitgestellt werden |
„TTCA“ = Titeltransfer „SICA“ = Finanzsicherheiten „SIUR“ = Finanzsicherheiten mit Nutzungsrecht |
21 |
Unbefristet |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
22 |
Kündigungsoptionen |
„EGRN“ = unbegrenzt „ETSB“ = verlängerbar „NOAP“ = nicht zutreffend |
Bei Lombardkrediten sind die in den Feldern 23-34 aufgeführten Attribute für jede im Lombardkredit verwendete Währung anzugeben. |
||
23 |
Festsatz |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
24 |
Zinsberechnungsmethode |
Code für die Zinsberechnungsmethode: A001 — IC30360ISDAor30360AmericanBasicRule A002 — IC30365 A003 — IC30Actual A004 — Actual360 A005 — Actual365Fixed A006 — ActualActualICMA A007 — IC30E360orEuroBondBasismodel1 A008 — ActualActualISDA A009 — Actual365LorActuActubasisRule A010 — ActualActualAFB A011 — IC30360ICMAor30360basicrule A012 — IC30E2360orEurobondbasismodel2 A013 — IC30E3360orEurobondbasismodel3 A014 — Actual365NL Oder bis zu 35 alphanumerische Zeichen, wenn die Zinsberechnungsmethode oben nicht aufgeführt ist. |
25 |
Variabler Zinssatz |
Code für den Index, an dem sich der variable Satz orientiert „EONA“ = EONIA „EONS“ = EONIA SWAP „EURI“ = EURIBOR „EUUS“ = EURODOLLAR „EUCH“ = EuroSwiss „GCFR“ = GCF REPO „ISDA“ = ISDAFIX „LIBI“ = LIBID „LIBO“ = LIBOR „MAAA“ = Muni AAA „PFAN“ = Pfandbriefe „TIBO“ = TIBOR „STBO“ = STIBOR „BBSW“ = BBSW „JIBA“ = JIBAR „BUBO“ = BUBOR „CDOR“ = CDOR „CIBO“ = CIBOR „MOSP“ = MOSPRIM „NIBO“ = NIBOR „PRBO“ = PRIBOR „TLBO“ = TELBOR „WIBO“ = WIBOR „TREA“ = Treasury „SWAP“ = SWAP „FUSW“ = Future SWAP Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist. |
26 |
Referenzzeitraum für variablen Satz — Zeitraum |
Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
27 |
Referenzzeitraum für variablen Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum des variablen Satzes beschreibt. bis zu 3 Ziffern |
28 |
Zahlungshäufigkeit bei variablem Satz — Zeitraum |
Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
29 |
Zahlungshäufigkeit bei variablem Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten. bis zu 3 Ziffern |
30 |
Frequenz der Neufestsetzung bei variablem Satz — Zeitraum |
Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Repo-Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
31 |
Frequenz der Neufestsetzung bei variablem Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Repo-Satzes vornehmen. bis zu 3 Ziffern |
32 |
Spread |
bis zu 5 Ziffern |
33 |
Währungsbetrag Lombardkredite |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
34 |
Währung Lombardkredite |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
Die Felder 35-36 sind bei jeder Anpassung des variablen Satzes erneut auszufüllen. |
||
35 |
Angepasster Satz |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
36 |
Datum Zinssatz |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
37 |
Kapitalbetrag am Valutierungstermin |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
38 |
Kapitalbetrag am Fälligkeitstermin |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
39 |
Währung Kapitalbetrag |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
40 |
Art des Vermögenswerts |
„SECU“ = Wertpapiere „COMM“ = Waren |
41 |
Wertpapierkennung |
ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code) |
42 |
Wertpapierklassifizierung |
CFI nach ISO 10692 (6-stelliger alphabetischer Code) |
Wurde eine Ware verliehen oder entliehen, so ist die Klassifizierung dieser Ware in den Feldern 43, 44 und 45 anzugeben. |
||
43 |
Basisprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig. |
44 |
Unterprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig. |
45 |
Weiteres Unterprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten sind zulässig. |
46 |
Menge oder Nominalbetrag |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
47 |
Maßeinheit |
„KILO“ = Kilogram (Kilogramm), „PIEC“ = Piece (Stück), „TONS“ = Ton (Tonne), „METR“ = Metre (Meter), „INCH“ = Inch, „YARD“ = Yard, „GBGA“ = GBGallon (britische Gallone), „GRAM“ = Gram (Gramm), „CMET“ = Centimetre (Zentimeter), „SMET“ = SquareMetre (Quadratmeter), „FOOT“ = Foot (Fuß), „MILE“ = Mile (Meile), „SQIN“ = SquareInch (Quadratinch), „SQFO“ = SquareFoot (Quadratfuß), „SQMI“ = SquareMile (Quadratmeile), „GBOU“ = GBOunce (britische Unze), „USOU“ = USOunce (amerikanische Unze), „GBPI“ = GBPint (britisches Pint), „USPI“ = USPint (amerikanisches Pint), „GBQA“ = GBQuart (britisches Quart), „USQA“ = USQuart (amerikanisches Quart), „USGA“ = USGallon (amerikanische Gallone), „MMET“ = Millimetre (Millimeter), „KMET“ = Kilometre (Kilometer), „SQYA“ = SquareYard (Quadratyard), „ACRE“ = Acre, „ARES“ = Are (Ar), „SMIL“ = SquareMillimetre (Quadratmillimeter), „SCMT“ = SquareCentimetre (Quadratzentimeter), „HECT“ = Hectare (Hektar), „SQKI“ = SquareKilometre (Quadratkilometer), „MILI“ = MilliLitre (Milliliter), „CELI“ = Centilitre (Zentiliter), „LITR“ = Litre (Liter), „PUND“ = Pound (Pfund), „ALOW“ = Allowances, „ACCY“ = AmountOfCurrency (Währungsbetrag), „BARL“ = Barrel, „BCUF“ = BillionCubicFeet, „BDFT“ = BoardFeet, „BUSL“ = Bushel, „CEER“ = CertifiedEmissionsReduction (zertifizierte Emissionssenkung), „CLRT“ = ClimateReserveTonnes, „CBME“ = CubicMeters (Kubikmeter), „DAYS“ = Days (Tage), „DMET“ = DryMetricTons (Trocken-Metrische-Tonnen), „ENVC“ = EnvironmentalCredit (Umweltkredit), „ENVO“ = EnvironmentalOffset, „HUWG“ = Hundredweight (Zentner), „KWDC“ = KilowattDayCapacity (Kilowatttageskapazität), „KWHO“ = KilowattHours (Kilowattstunden), „KWHC“ = KilowattHoursCapacity (Kilowattstundenkapazität), „KMOC“ = KilowattMinuteCapacity (Kilowattminutenkapazität), „KWMC“ = KilowattMonthCapacity (Kilowattmonatskapazität), „KWYC“ = KilowattYearCapacity (Kilowattjahreskapazität), „MWDC“ = MegawattDayCapacity (Megawatttageskapazität), „MWHO“ = MegawattHours (Megawattstunden), „MWHC“ = MegawattHoursCapacity (Megawattstundenkapazität), „MWMC“' = MegawattMinuteCapacity (Megawattminutenkapazität), „MMOC“' = MegawattMonthCapacity (Megawattmonatskapazität), „MWYC“ = MegawattYearCapacity (Megawattjahreskapazität), „TONE“ = MetricTons (metrische Tonnen), „MIBA“ = MillionBarrels (MillionenBarrel), „MBTU“' = OneMillionBTU (Mio. BTU), „OZTR“ = TroyOunces (Troy-Unzen), „UCWT“' = USHundredweight (amerikanischer Zentner), „IPNT“ = IndexPoint (Indexpunkt), „PWRD“ = PrincipalWithRelationToDebtInstrument (Kapitalbetrag in Relation zum Schuldeninstrument), „DGEU“ = DieselGallonEquivalent (Diesel-Gallone-Äquivalent), „GGEU“ = GasolineGallonEquivalent (Benzin-Gallone-Äquivalent), „TOCD“ = TonsOfCarbonDioxide (Tonnen Kohlendioxid). |
48 |
Währung des Nominalbetrags |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
49 |
Wertpapier- oder Rohstoffpreis |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen, wenn der Preis in Einheiten ausgedrückt wird. Bis zu 11 numerische Zeichen einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, wenn der Preis als Prozentsatz oder Ertrag ausgedrückt wird. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
50 |
Währung des Preises |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
51 |
Wertpapierqualität |
„INVG“ = Investment-Grade „NINVG“ = Nicht-Investment-Grade „NOTR“ = ohne Rating „NOAP“ — nicht zutreffend |
52 |
Fälligkeit des Wertpapiers |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
53 |
Land des Emittenten |
ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen |
54 |
LEI des Emittenten |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
55 |
Art des Wertpapiers |
„GOVS“ = Staatspapiere „SUNS“ = supranationale Wertpapiere und Wertpapiere von Agenturen „FIDE“ = Schuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Banken und anderen Finanzinstituten „NFID“ = Unternehmensschuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Nicht-Finanzinstituten „SEPR“ = verbriefte Produkte (einschließlich CDO, CMBS, ABCP) „MEQU“ = Hauptindex-Aktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) „OEQU“ = sonstige Aktieninstrumente (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) „OTHR“ = sonstige Vermögenswerte (einschließlich Anteilen an Investmentfonds) |
56 |
Kreditbetrag |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
57 |
Marktwert |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
58 |
Verbilligter Satz (fest) |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. Ein etwaiges Minuszeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. |
59 |
Verbilligter Satz (variabel) |
Code für den Index, an dem sich der variable Satz orientiert „EONA“ = EONIA „EONS“ = EONIA SWAP „EURI“ = EURIBOR „EUUS“ = EURODOLLAR „EUCH“ = EuroSwiss „GCFR“ = GCF REPO „ISDA“ = ISDAFIX „LIBI“ = LIBID „LIBO“ = LIBOR „MAAA“ = Muni AAA „PFAN“ = Pfandbriefe „TIBO“ = TIBOR „STBO“ = STIBOR „BBSW“ = BBSW „JIBA“ = JIBAR „BUBO“ = BUBOR „CDOR“ = CDOR „CIBO“ = CIBOR „MOSP“ = MOSPRIM „NIBO“ = NIBOR „PRBO“ = PRIBOR „TLBO“ = TELBOR „WIBO“ = WIBOR „TREA“ = Treasury „SWAP“ = SWAP „FUSW“ = Future SWAP Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist. |
60 |
Referenzzeitraum für variablen verbilligten Satz — Zeitraum |
Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
61 |
Referenzzeitraum für variablen verbilligten Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum des variablen Satzes beschreibt. bis zu 3 Ziffern |
62 |
Zahlungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Zeitraum |
Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
63 |
Zahlungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten. bis zu 3 Ziffern |
64 |
Anpassungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Zeitraum |
Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des verbilligten variablen Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten: „YEAR“ = Jahr „MNTH“ = Monat „WEEK“ = Woche „DAYS“ = Tag |
65 |
Anpassungshäufigkeit beim variablen verbilligten Satz — Multiplikator |
Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des verbilligten variablen Satzes vornehmen. bis zu 3 Ziffern |
66 |
Spread des verbilligten Satzes |
bis zu 5 Ziffern |
67 |
Leihgebühr |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. |
68 |
Ausschließlichkeitsvereinbarungen |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
69 |
Ausstehender Lombardkredit |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
70 |
Basiswährung des ausstehenden Lombardkredits |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
71 |
Marktwert von Short-Positionen |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
Sicherheiten |
||
72 |
Signalisierung eines unbesicherten Wertpapierleihgeschäfts („SL“, Securities Lending) |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
73 |
Besicherung des Nettoforderungswerts |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
74 |
Valutierungstermin der Sicherheit(en) |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
Bei Verwendung spezifischer Sicherheiten sind die Felder 75 bis 94, sofern zutreffend, für jede Sicherheitenkomponente auszufüllen. |
||
75 |
Art der Sicherheitenkomponente |
„SECU“ = Wertpapiere „COMM“ = Waren (nur bei Repo-Geschäften, Wertpapier- oder Warenleih- und verleihgeschäften sowie „Buy-sell back“-Geschäften) „CASH“ = Bar |
Wurden als Sicherheit Barmittel hinterlegt, ist dies in den Feldern 76 und 77 anzugeben. |
||
76 |
Höhe Barsicherheit(en) |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
77 |
Währung Barsicherheit(en) |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
78 |
Kennung eines als Sicherheit hinterlegten Wertpapiers |
ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code) |
79 |
Klassifizierung eines als Sicherheit hinterlegten Wertpapiers |
CFI nach ISO 10692 (6-stelliger alphabetischer Code) |
Wurde eine Ware als Sicherheit hinterlegt, ist die Klassifizierung dieser Ware in den Feldern 80, 81 und 82 anzugeben. |
||
80 |
Basisprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig. |
81 |
Unterprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten sind zulässig. |
82 |
Weiteres Unterprodukt |
Nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten sind zulässig. |
83 |
Anzahl oder Nominalbetrag der Sicherheiten |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
84 |
Maßeinheit der Sicherheit(en) |
„KILO“ = Kilogram (Kilogramm), „PIEC“ = Piece (Stück), „TONS“ = Ton (Tonne), „METR“ = Metre (Meter), „INCH“ = Inch, „YARD“ = Yard, „GBGA“ = GBGallon (britische Gallone), „GRAM“ = Gram (Gramm), „CMET“ = Centimetre (Zentimeter), „SMET“ = SquareMetre (Quadratmeter), „FOOT“ = Foot (Fuß), „MILE“ = Mile (Meile), „SQIN“ = SquareInch (Quadratinch), „SQFO“ = SquareFoot (Quadratfuß), „SQMI“ = SquareMile (Quadratmeile), „GBOU“ = GBOunce (britische Unze), „USOU“ = USOunce (amerikanische Unze), „GBPI“ = GBPint (britisches Pint), „USPI“ = USPint (amerikanisches Pint), „GBQA“ = GBQuart (britisches Quart), „USQA“ = USQuart (amerikanisches Quart), „USGA“ = USGallon (amerikanische Gallone), „MMET“ = Millimetre (Millimeter), „KMET“ = Kilometre (Kilometer), „SQYA“ = SquareYard (Quadratyard), „ACRE“ = Acre, „ARES“ = Are (Ar), „SMIL“ = SquareMillimetre (Quadratmillimeter), „SCMT“ = SquareCentimetre (Quadratzentimeter), „HECT“ = Hectare (Hektar), „SQKI“ = SquareKilometre (Quadratkilometer), „MILI“ = MilliLitre (Milliliter), „CELI“ = Centilitre (Zentiliter), „LITR“ = Litre (Liter), „PUND“ = Pound (Pfund), „ALOW“ = Allowances, „ACCY“ = AmountOfCurrency (Währungsbetrag), „BARL“ = Barrel, „BCUF“ = BillionCubicFeet, „BDFT“ = BoardFeet, „BUSL“ = Bushel, „CEER“ = CertifiedEmissionsReduction (zertifizierte Emissionssenkung), „CLRT“ = ClimateReserveTonnes, „CBME“ = CubicMeters (Kubikmeter), „DAYS“ = Days (Tage), „DMET“ = DryMetricTons (Trocken-Metrische-Tonnen), „ENVC“ = EnvironmentalCredit (Umweltkredit), „ENVO“ = EnvironmentalOffset, „HUWG“ = Hundredweight (Zentner), „KWDC“ = KilowattDayCapacity (Kilowatttageskapazität), „KWHO“ = KilowattHours (Kilowattstunden), „KWHC“ = KilowattHoursCapacity (Kilowattstundenkapazität), „KMOC“ = KilowattMinuteCapacity (Kilowattminutenkapazität), „KWMC“ = KilowattMonthCapacity (Kilowattmonatskapazität), „KWYC“ = KilowattYearCapacity (Kilowattjahreskapazität), „MWDC“ = MegawattDayCapacity (Megawatttageskapazität), „MWHO“ = MegawattHours (Megawattstunden), „MWHC“ = MegawattHoursCapacity (Megawattstundenkapazität), „MWMC“' = MegawattMinuteCapacity (Megawattminutenkapazität), „MMOC“' = MegawattMonthCapacity (Megawattmonatskapazität), „MWYC“ = MegawattYearCapacity (Megawattjahreskapazität), „TONE“ = MetricTons (metrische Tonnen), „MIBA“ = MillionBarrels (MillionenBarrel), „MBTU“' = OneMillionBTU (Mio. BTU), „OZTR“ = TroyOunces (Troy-Unzen), „UCWT“' = USHundredweight (amerikanischer Zentner), „IPNT“ = IndexPoint (Indexpunkt), „PWRD“ = PrincipalWithRelationToDebtInstrument (Kapitalbetrag in Relation zum Schuldeninstrument), „DGEU“ = DieselGallonEquivalent (Diesel-Gallone-Äquivalent), „GGEU“ = GasolineGallonEquivalent (Benzin-Gallone-Äquivalent), „TOCD“ = TonsOfCarbonDioxide (Tonnen Kohlendioxid). |
85 |
Währung des Nominalbetrags der Sicherheit(en) |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
86 |
Währung des Preises |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
87 |
Preis pro Stück |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen, wenn der Preis in Einheiten ausgedrückt wird. Bis zu 11 numerische Zeichen einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, wenn der Preis als Prozentsatz oder Ertrag ausgedrückt wird. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
88 |
Marktwert der Sicherheit(en) |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
89 |
Abschlag oder Spanne |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
90 |
Qualität der Sicherheit(en) |
„INVG“ = Investment-Grade „NINVG“ = Nicht-Investment-Grade „NOTR“ = ohne Rating „NOAP“ = nicht zutreffend |
91 |
Fälligkeitsdatum des Wertpapiers |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
92 |
Land des Emittenten |
ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode, zwei alphabetische Zeichen |
93 |
LEI des Emittenten |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
94 |
Art der Sicherheit(en) |
„GOVS“ = Staatspapiere „SUNS“ = supranationale Wertpapiere und Wertpapiere von Agenturen „FIDE“ = Schuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Banken und anderen Finanzinstituten „NFID“ = Unternehmensschuldverschreibungen (einschließlich gedeckter Schuldverschreibungen) von Nicht-Finanzinstituten „SEPR“ = verbriefte Produkte (einschließlich CDO, CMBS, ABCP) „MEQU“ = Hauptindex-Aktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) „OEQU“ = sonstige Aktieninstrumente (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) „OTHR“ = sonstige Vermögenswerte (einschließlich Anteilen an Investmentfonds) |
95 |
Möglichkeit der Weiterverwendung einer Sicherheit |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
Wurde ein Sicherheitenkorb genutzt, so ist dies in Feld 96 entsprechend anzugeben. Sofern verfügbar, ist die detaillierte Verteilung der Sicherheiten für SFT, die gegen einen Sicherheitenpool getätigt werden, in den Feldern 75 bis 94 anzugeben. |
||
96 |
Kennung Sicherheitenkorb |
ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code) oder „NTAV“ |
97 |
Portfolio-Code |
52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: .- _. Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig. |
98 |
Art des Vorgangs |
„NEWT“ = Neu „MODI“ = Änderung „VALU“ = Bewertung „COLU“ = Aktualisierung der Sicherheiten „ERROR“ = Fehler „CORR“ = Korrektur „ETRM“ = Kündigung/vorzeitige Kündigung „POSC“ = Positionskomponente |
99 |
Ebene |
„TCTN“ = Transaktion „PSTN“ = Position |
Tabelle 3
Angaben zu Einschuss-/Nachschusszahlungen
Nr. |
Feld |
Format |
1 |
Meldezeitstempel |
Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit), d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) |
2 |
Datum des Ereignisses |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
3 |
Meldung einreichende Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
4 |
Meldende Gegenpartei |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
5 |
Für die Meldung zuständige Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
6 |
Andere Gegenpartei |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
7 |
Portfolio-Code |
52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: .- _. Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig. |
8 |
Hinterlegte Ersteinschusszahlung |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
9 |
Währung der hinterlegten Ersteinschusszahlung |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
10 |
Hinterlegte Nachschusszahlung |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
11 |
Währung der hinterlegten Nachschusszahlung |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
12 |
Erhaltene Ersteinschusszahlung |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
13 |
Währung der erhaltenen Ersteinschusszahlung |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
14 |
Erhaltene Nachschusszahlung |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
15 |
Währung der erhaltenen Nachschusszahlung |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
16 |
Hinterlegte überschüssige Sicherheiten |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
17 |
Währung der hinterlegten überschüssigen Sicherheiten |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
18 |
Erhaltene überschüssige Sicherheiten |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
19 |
Währung der erhaltenen überschüssigen Sicherheiten |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
20 |
Art des Vorgangs |
„NEWT“ = Neu „MARU“ = Aktualisierung der Einschuss-/Nachschusszahlungen „ERROR“ = Fehler „CORR“ = Korrektur |
Tabelle 4
Angaben zu Weiterverwendung, reinvestierten Barmitteln und Finanzierungsquellen
Nr. |
Feld |
Format |
1 |
Meldezeitstempel |
Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit, d. h. (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ) |
2 |
Datum des Ereignisses |
Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD) |
3 |
Meldung einreichende Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
4 |
Meldende Gegenpartei |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
5 |
Für die Meldung zuständige Stelle |
20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
Feld 6 ist für jede Sicherheitenkomponente auszufüllen. |
||
6 |
Art der Sicherheitenkomponente |
„SECU“ = Wertpapiere „CASH“ = Bar |
Die Felder 7, 8, 9 und 10 sind für jede Sicherheit auszufüllen. |
||
7 |
Sicherheitenkomponente |
ISIN nach ISO 6166 (12-stelliger alphanumerischer Code) |
8 |
Wert weiterverwendeter Sicherheiten |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
9 |
Geschätzte Weiterverwendung von Sicherheiten |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
10 |
Währung weiterverwendeter Sicherheiten |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
11 |
Reinvestierungsquote |
Bis zu elf numerische Zeichen, einschließlich bis zu zehn Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100“ angegeben wird. |
Die Felder 12, 13 und 14 sind für jede Anlage, bei der Barsicherheiten reinvestiert wurden, und für jede Währung auszufüllen. |
||
12 |
Art der reinvestierten Barinvestition |
„MMFT“ = registrierter Geldmarktfonds „OCMP“ = sonstige zusammengelegte Pools „REPM“ = Repo-Markt „SDPU“ = Direktkauf von Wertpapieren „OTHR“ = Sonstige |
13 |
Höhe reinvestierte Barmittel |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts. |
14 |
Währung reinvestierte Barmittel |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
Bei Lombardgeschäften hat die Gegenpartei die Felder 15, 16 und 17 für jede Finanzierungsquelle erneut auszufüllen. Die Angaben müssen auf Unternehmensebene erfolgen. |
||
15 |
Finanzierungsquellen |
„REPO“ = Repos oder BSB „SECL“ = Barsicherheiten aus Wertpapierverleihgeschäften „FREE“ = freie Kredite „CSHS“ = Erträge aus Kunden-Leerverkäufen „BSHS“ = Erträge aus Makler-Leerverkäufen „UBOR“ = unbesicherte Leihgeschäfte „OTHR“ = Sonstige |
16 |
Marktwert der Finanzierungsquellen |
Bis zu 18 numerische Zeichen einschließlich bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Wenn nicht möglich, Pro-Rata-Betrag. |
17 |
Währung Finanzierungsquellen |
Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen |
18 |
Art des Vorgangs |
„NEWT“ = Neu „REUU“ = Aktualisierung der Weiterverwendung „ERROR“ = Fehler „CORR“ = Korrektur |
Tabelle 5
Klassifizierung von Waren
Basisprodukt |
Unterprodukt |
Weiteres Unterprodukt |
„AGRI“ = Agrarprodukt |
„GROS“ = Getreide, Ölsaaten |
„FWHT“ = Futterweizen „SOYB“ = Sojabohnen „CORN“ = Mais „RPSD“ = Raps „RICE“ = Reis „OTHR“ = Sonstiges |
„SOFT“ = Weichwaren |
„CCOA“ = Kakao „ROBU“ = Robusta-Kaffee „WHSG“ = Weißzucker „BRWN“ = Rohzucker „OTHR“ = Sonstiges |
|
„POTA“ = Kartoffeln |
|
|
„OOLI“ = Olivenöl |
„LAMP“ = Lampantöl „OTHR“ = Sonstiges |
|
„DIRY“ = Molkereiprodukte |
|
|
„FRST“ = forstwirtschaftliche Produkte |
|
|
„SEAF“ = Meeresfrüchte |
|
|
„LSTK“ = Vieh |
|
|
„GRIN“ = Getreide |
„MWHT“ = Mahlweizen „OTHR“ = Sonstiges |
|
„OTHR“ = Sonstiges |
|
|
„NRGY“ = Energie |
„ELEC“ = Strom |
„BSLD“ = Grundlast „FITR“ = finanzielle Übertragungsrechte „PKLD“ = Spitzenlast „OFFP“ = Schwachlast „OTHR“ = Sonstiges |
„NGAS“ = Erdgas |
„GASP“ = GASPOOL „LNGG“ = LNG „NBPG“ = NBP „NCGG“ = NCG „TTFG“ = TTF „OTHR“ = Sonstiges |
|
„OILP“ = Öl |
„BAKK“ = Bakken „BDSL“ = Biodiesel „BRNT“ = Brent „BRNX“ = Brent NX „CNDA“ = Kanadisch „COND“ = Kondensat „DSEL“ = Diesel „DUBA“ = Dubai „ESPO“ = ESPO „ETHA“ = Ethanol „FUEL“ = Brennstoff „FOIL“ = Motorentreibstoffe „GOIL“ = Gasöl „GSLN“ = Ottokraftstoff „HEAT“ = Heizöl „JTFL“ = Flugturbinenkraftstoff „KERO“ = Kerosin „LLSO“ = Light Louisiana Sweet (LLS) „MARS“ = MARS „NAPH“ = Naphtha „NGLO“ = NGL „TAPI“ = Tapis „URAL“ = Ural „WTIO“ = WTI „OTHR“ = Sonstiges |
|
„CO“ = Kohle „INRG“ = Arbitragegeschäft „RNNG“ = erneuerbare Energien „LGHT“ = leichte Bestandteile „DIST“ = Destillate „OTHR“ = Sonstiges |
|
|
„ENVR“ = Umwelt |
„EMIS“ = Emissionen |
„CERE“ = CER „ERUE“ = ERU „EUAE“ = EUA „EUAA“ = EUAA „OTHR“ — Sonstiges |
„WTHR“ = Wetter „CRBR“ = Kohlenstoff „OTHR“ = Sonstiges |
|
|
„FRGT“ = Fracht |
„WETF“ = Nassfracht |
„TNKR“ = Tanker „OTHR“ = Sonstiges |
„DRYF“ = Trockenfracht |
„DBCR“ = Massengutschiff „OTHR“ = Sonstiges |
|
„CSHP“ = Containerschiffe |
|
|
„OTHR“ = Sonstiges |
|
|
„FRTL“ = Dünger |
„AMMO“ = Ammoniak „DAPH“ = — DAP (Diammoniumphosphat) „PTSH“ = Kali „SLPH“ = Schwefel „UREA“ = Harnstoff „UAAN“ = (Harnstoff und Ammoniumnitrat) „OTHR“ = Sonstiges |
|
„INDP“ = Industrieerzeugnisse |
„CSTR“ = Baugewerbe/Bau „MFTG“ = Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren |
|
„METL“ = Metalle |
„NPRM“ = Nichtedelmetalle |
„ALUM“ = Aluminium „ALUA“ = Aluminiumlegierung „CBLT“ = Kobalt „COPR“ = Kupfer „IRON“ = Eisenerz „LEAD“ = Blei „MOLY“ = Molybdän „NASC“ = NASAAC „NICK“ = Nickel „STEL“ = Stahl „TINN“ = Zinn „ZINC“ = Zink „OTHR“ = Sonstiges |
„PRME“ = Edelmetalle |
„GOLD“ = Gold „SLVR“ = Silber „PTNM“ = Platin „PLDM“ = Palladium „OTHR“ = Sonstiges |
|
„MCEX“ = Multi Commodity exotisch |
|
|
„PAPR“ = Papier |
„CBRD“ = Wellpappenrohpapier „NSPT“ = Zeitungsdruckpapier „PULP“ = Zellstoff „RCVP“ = Recyclingpapier „OTHR“ = Sonstiges |
|
„POLY“ = Polypropylen |
„PLST“ = Kunststoff „OTHR“ = Sonstiges |
|
„INFL“ = Inflation |
|
|
„OEST“ = Offizielle Wirtschaftsstatistik |
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„OTHC“ = Sonstige C10-Derivate entsprechend der Definition in Anhang III Abschnitt 10 Tabelle 10.1, der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission (11) |
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|
„OTHR“ = Sonstiges |
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|
(1) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).
(2) Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).
(3) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349).
(4) Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1).
(5) Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1).
(6) Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10).
(7) Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1).
(8) Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1).
(9) Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffen bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).
(10) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
(11) Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 229).