Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 29/10/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
09/10/2020
Delegierte Verordnung 2020/1423 veröffentlicht im ABl.
11/12/2017
EBA/RTS/2017/09
Finaler Entwurf veröffentlicht
29/06/2017
EBA/CP/2017/09
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2020/1423

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1423 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen auf dem Gebiet der Zahlungsdienste und die Aufgaben dieser zentralen Kontaktstellen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Kriterien für die Festlegung angemessener Umstände für die Benennung einer zentralen KontaktstelleArtikel 2 - Aufgaben der zentralen KontaktstelleArtikel 3 - Inkrafttreten