Artikel 1
Die technischen Spezifikationen und Verfahren für das System der Registervernetzung nach den Artikeln 30 und 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 sind im Anhang festgelegt.
Artikel 1
Die technischen Spezifikationen und Verfahren für das System der Registervernetzung nach den Artikeln 30 und 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 sind im Anhang festgelegt.