Artikel 42
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Die in den Artikeln 21 bis 38 festgelegten Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin gelten jedoch erst ab dem 2. November 2025.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.