Artikel 3
Durchschnittsvolumen der Abschlüsse
(1) Bei der Ermittlung des Durchschnittsvolumens der Abschlüsse prüft die ESMA folgende Elemente:
a) |
durchschnittlicher Tagesumsatz, ermittelt als nomineller Kontraktwert sämtlicher Abschlüsse, dividiert durch die Anzahl der Handelstage; |
b) |
durchschnittlicher Wert der Abschlüsse, ermittelt als nomineller Kontraktwert sämtlicher Abschlüsse, dividiert durch die Anzahl der Abschlüsse. |
(2) Die ESMA berücksichtigt bei ihrer Analyse der Kriterien nach Absatz 1 die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Faktoren.