Artikel 1
Kooperationsvereinbarungen
Das Muster, das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 26 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 8 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 nach Möglichkeit zu verwenden ist, ist dieser Verordnung als Anhang I beigefügt.