Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 5 - Auswirkung auf Marktliquidität und -effizienz

Artikel 5

Auswirkung auf Marktliquidität und -effizienz

Bei der Entscheidung darüber, ob eine Marktpraxis, die als ZMP festgelegt werden soll, das Kriterium von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 erfüllt, bewerten die zuständigen Behörden die Auswirkungen der Marktpraxis zumindest auf die folgenden Elemente:

a)

Handelsvolumen;

b)

Anzahl der Aufträge im Auftragsbuch (Ordertiefe);

c)

Tempo der Durchführung der Geschäfte;

d)

volumengewichteter Durchschnittspreis eines einzigen Handelstages, täglicher Schlusskurs;

e)

Geld-Brief-Spanne, Preisschwankung und -volatilität;

f)

Regelmäßigkeit von Angeboten oder Geschäften.