Aktualisiert 14/11/2024
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ANHANG

ANHANG

Vorlage für die Meldung der beabsichtigten Festlegung einer zulässigen Marktpraxis

Zulässige Marktpraxis (ZMP) für [Name der ZMP einfügen]

Geplantes Datum der Einführung der ZMP: [Datum einfügen, an dem die ZMP von der meldenden zuständigen Behörde eingeführt werden soll]

Beschreibung der ZMP:

[Text einfügen, einschließlich Nennung der Arten der Finanzinstrumente und der Handelsplätze, auf denen die ZMP ausgeführt werden soll; der Arten von Personen, die die ZMP ausführen dürfen; der Art der Begünstigten sowie Angabe, ob die Marktpraxis für einen festgelegten Zeitraum ausgeführt werden kann, und aller Situationen oder Bedingungen, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung, Aussetzung oder Beendigung der Praxis führen können]

Gründe, aus denen die Praxis eine Marktmanipulation darstellen könnte

[Text einfügen]

BEWERTUNG

Liste der berücksichtigten Kriterien

Schlussfolgerung der zuständigen Behörde und Begründung

a)

Grad der Transparenz für den Markt

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

b)

Grad der Gewährleistung des Funktionierens der Marktkräfte und des richtigen Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage.

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

c)

Auswirkung auf Marktliquidität und -effizienz

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

d)

Der Handelsmechanismus des betreffenden Marktes und die Möglichkeit für Marktteilnehmer, angemessen und rechtzeitig auf die durch die Marktpraxis entstehende neue Marktsituation zu reagieren.

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

e)

Risiken für die Integrität direkt oder indirekt verbundener, geregelter oder nicht geregelter Märkte für das betreffende Finanzinstrument innerhalb der Union.

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

f)

Ergebnis der Ermittlungen der zuständigen Behörden bzw. anderer Behörden zu der entsprechenden Marktpraxis, insbesondere ob eine Verletzung der Marktmissbrauchsbestimmungen oder der geltenden Verhaltensregeln festgestellt wurde, unabhängig davon, ob direkt oder indirekt auf dem betreffenden Markt oder verbundenen Märkten in der Union.

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]

g)

Strukturmerkmale des betreffenden Marktes, u. a., ob es sich um einen geregelten Markt handelt, welche Finanzinstrumente gehandelt werden, welche Marktteilnehmer vertreten sind und welcher Anteil am Handel auf dem betreffenden Markt auf Privatanleger entfällt.

[Text mit der Begründung für dieses Kriterium einfügen]