Artikel 1
Gegenstand
Diese Richtlinie enthält Vorschriften zur Festlegung der in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Verfahren, einschließlich zur Meldung und Nachverfolgung von Meldungen und der Maßnahmen zum Schutz von Personen, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sind, sowie Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.