Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Nettoposition, die eine Person in einem Warenderivat hält, die Methodik für die Berechnung der Positionslimits für die Größe dieser Position und die Verfahren für Anträge auf Ausnahmen von Positionslimits.