Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
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Artikel 5 - Delegierte Verordnung 2017/576

Artikel 5

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.