Artikel 4
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Datum, das in Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU als Erstes genannt wird.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Mai 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER