Aktualisiert 22/12/2024
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ANHANG I - MELDUNG DER MINDESTANFORDERUNGEN AN EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

Achtung! Dieser Artikel wird am 27/12/2024 geändert. Bitte konsultieren Sie die Durchführungsverordnung 2024/1618, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

ANHANG I

MELDUNG DER MINDESTANFORDERUNGEN AN EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

MREL- UND TLAC-MELDEBÖGEN

Meldebogen-Nummer

Meldebogen-Code

Bezeichnung des Meldebogens/der Meldebogen-Gruppe

Kurzbezeichnung

 

 

BETRÄGE: MREL- UND TLAC-SCHLÜSSELPARAMETER

 

1

M 01.00

MREL- und TLAC-Schlüsselparameter (Abwicklungsgruppen/-einheiten)

KM2

 

 

Zusammensetzung und Fälligkeit

 

2

M 02.00

MREL- und TLAC-Kapazität und -Zusammensetzung (Abwicklungsgruppen/-einheiten)

TLAC1

3

M 03.00

Interne MREL und interne TLAC

ILAC

4

M 04.00

Finanzierungsstruktur der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

LIAB-MREL

 

 

RANGFOLGE DER GLÄUBIGER

 

5

M 05.00

Rangfolge der Gläubiger (Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist)

TLAC2

6

M 06.00

Rangfolge der Gläubiger (Abwicklungseinheit)

TLAC3

 

 

VERTRAGSSPEZIFISCHE ANGABEN

 

7

M 07.00

Instrumente, die Rechtsvorschriften von Drittländern unterliegen

MTCI


M 01.00 – MREL- und TLAC-Schlüsselparameter (Abwicklungsgruppen/-einheiten) (KM2)

 

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten für G-SRI (TLAC)

0010

0020

 

Gesamtrisikobetrag und Gesamtrisikopositionsmessgröße

0100

GESAMTRISIKOBETRAG (TREA)

 

 

0110

GESAMTRISIKOPOSITIONSMESSGRÖßE (TEM)

 

 

 

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

0200

EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

 

 

0210

Davon: Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

0220

Davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend

 

 

0230

Davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU

 

 

 

Sonstige bail-in-fähige Verbindlichkeiten

0250

SONSTIGE BAIL-IN-FÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

 

 

0260

Davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend

 

 

0270

Davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU

 

 

0280

Restlaufzeit < 1 Jahr

 

 

0285

Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

 

0290

Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

 

 

Verhältniszahlen und Ausnahmen von der Nachrangigkeit

0300

EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN ALS PROZENTUALER ANTEIL AM TREA

 

 

0310

Davon: Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

0320

EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN ALS PROZENTUALER ANTEIL AN DER TEM

 

 

0330

Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

0340

Gilt die in Artikel 72b Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegte Ausnahme von der Nachrangigkeit? (5 %-Ausnahme)

 

 

0350

Aggregierte Beträge der zulässigen nicht nachrangigen Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, wenn der in Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegte Ermessensspielraum für die Rangfolge angewendet wird (max. 3,5 % Ausnahme)

 

 

0360

Anteil der gesamten nicht nachrangigen Verbindlichkeiten, der in den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten enthalten ist

 

 


M 02.00 – MREL- und TLAC-Kapazität und -Zusammensetzung (Abwicklungsgruppen/-einheiten) (TLAC1)

 

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten (TLAC)

Zusatzinformation: Beträge, die für die Zwecke der MREL, aber nicht der TLAC berücksichtigungs-fähig sind

0010

0020

0030

0010

EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

 

 

 

0020

(Berücksichtigungsfähige) Eigenmittel

 

 

 

0030

Hartes Kernkapital (CET1)

 

 

 

0040

(Berücksichtigungsfähiges) Zusätzliches Kernkapital

 

 

 

0050

(Berücksichtigungsfähiges) Ergänzungskapital

 

 

 

0060

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

 

 

 

0070

Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor der Anpassung

 

 

 

0080

davon: berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die als strukturell nachrangig gelten

 

 

 

0090

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind

 

 

 

0100

Direkt von der Abwicklungseinheit begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (nicht bestandsgeschützt)

 

 

 

0110

Von anderen Unternehmen der Abwicklungsgruppe begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (nicht bestandsgeschützt)

 

 

 

0120

Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die vor dem 27. Juni 2019 begeben wurden

 

 

 

0130

Ergänzungskapitalinstrumente mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, in dem Umfang, in dem sie nicht als Ergänzungskapitalposten gelten

 

 

 

0140

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind

 

 

 

0150

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (nicht bestandsgeschützt, vor Anwendung der Obergrenze)

 

 

 

0160

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu den vor dem 27. Juni 2019 begebenen ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (vor Anwendung der Obergrenze)

 

 

 

0170

Berücksichtigungsfähige Beträge nach Anwendung der Obergrenze gemäß Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nicht bestandsgeschützt)

 

 

 

0180

Berücksichtigungsfähige Beträge nach Anwendung der Obergrenze gemäß Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, bestehend aus Posten, die vor dem 27. Juni 2019 begeben wurden

 

 

 

0190

(-) Abzüge

 

 

 

0200

(-) Positionen zwischen Multiple-Point-of-Entry- (MPE-) Abwicklungsgruppen

 

 

 

0210

(-) Investitionen in andere Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

 

 

 

0220

Von den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Abzug zu bringende Posten, die die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten überschreiten (abgezogen vom Ergänzungskapital)

 

 

 

ZUSATZINFORMATIONEN

0400

Verfügbares hartes Kernkapital (CET1; in %) nach Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens

 

 

 

0410

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (in %)

 

 

 

0420

davon: Kapitalerhaltungspuffer

 

 

 

0430

davon: Antizyklischer Kapitalpuffer

 

 

 

0440

davon: Systemrisikopuffer

 

 

 

0450

davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)

 

 

 

0460

Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute

 

 

 

0470

Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von G-SRI

 

 

 

0480

Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von A-SRI

 

 

 

0490

Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute

 

 

 

0500

Ausgenommene Verbindlichkeiten

 

 

 


M 03.00 – Interne MREL und interne TLAC (ILAC)

 

Interne MREL

Interne TLAC

0010

0020

0010

Anwendungsebene

 

 

 

Gesamtrisikobetrag und Gesamtrisikopositionsmessgröße

0100

Gesamtrisikobetrag (TREA)

 

 

0110

Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM)

 

 

 

Berücksichtigungsfähige Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

0200

Berücksichtigungsfähige Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

 

 

0210

Berücksichtigungsfähige Eigenmittel

 

 

0220

Hartes Kernkapital (CET1)

 

 

0230

Berücksichtigungsfähiges zusätzliches Kernkapital

 

 

0240

Berücksichtigungsfähiges Ergänzungskapital

 

 

0250

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Sicherheiten

 

 

0260

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ausgenommen Garantien)

 

 

0270

Von der Abwicklungseinheit gestellte und von der Abwicklungsbehörde gewährte Garantien

 

 

0280

Zusatzinformation: Besicherter Teil der Garantie

 

 

0290

(-) Abzüge oder Äquivalent

 

 

 

Verhältniswerte der berücksichtigungsfähigen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

0400

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA

 

 

0410

davon gewährte Garantien

 

 

0420

Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM

 

 

0430

davon gewährte Garantien

 

 

0440

Verfügbares hartes Kernkapital (CET1; in %) nach Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens

 

 

 

Zusatzinformationen

0500

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (in %)

 

 

0510

davon: Kapitalerhaltungspuffer

 

 

0520

davon: Antizyklischer Kapitalpuffer

 

 

0530

davon: Systemrisikopuffer

 

 

0540

davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)

 

 

0550

Sonstige bail-in-fähige Verbindlichkeiten

 

 

0560

davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend

 

 

0570

davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU

 

 

0580

Restlaufzeit < 1 Jahr

 

 

0590

Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

 

0600

Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

 

0610

Ausgenommene Verbindlichkeiten

 

 


M 04.00 - Finanzierungsstruktur der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (LIAB MREL)

 

Berücksichtigungs-fähiger Betrag für MREL/interne MREL

0010

0100

BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

 

0200

Nicht gedeckte nicht vorrangige Einlagen >= 1 Jahr

 

0210

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0220

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0230

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0300

Besicherte Verbindlichkeiten, für die keine Sicherheit gestellt wurde >= 1 Jahr

 

0310

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0320

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0330

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0400

Strukturierte Schuldtitel >= 1 Jahr

 

0410

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0420

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0430

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0500

Vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten >= 1 Jahr

 

0510

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0520

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0530

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0600

Vorrangige nicht bevorrechtigte Verbindlichkeiten >= 1 Jahr

 

0610

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0620

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0630

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0700

Nicht zu den Eigenmitteln gehörende nachrangige Verbindlichkeiten >= 1 Jahr

 

0710

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0720

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0730

davon: von Tochterunternehmen begeben

 

0800

Sonstige für die MREL berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten >= 1 Jahr

 

0810

davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre

 

0820

davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre

 

0830

davon: von Tochterunternehmen begeben

 


M 05.00 – Rangfolge der Gläubiger (Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist) (TLAC2)

Rang in der Insolvenz

Art des Gläubigers

Beschreibung des Rangs in der Insolvenz

Verbindlichkeiten und Eigenmittel

Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten)

 

davon: ausge-nommene Verbindlich-keiten

 

davon: Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten im Sinne der internen MREL

 

davon: mit einer Restlaufzeit von

davon: Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit

≥ 1 Jahr

< 2 Jahre

≥ 2 Jahr

< 5 Jahre

≥ 5 Jahre

< 10 Jahre

≥ 10 Jahre

0010

0020

0030

0040

0050

0060

0070

0080

0090

0100

0110

0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


M 06.00 – Rangfolge der Gläubiger (Abwicklungseinheiten) (TLAC3)

Rang in der Insolvenz

Beschreibung des Rangs in der Insolvenz

Verbindlichkeiten und Eigenmittel

Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten)

 

davon: ausge-nommene Verbindlich-keiten

 

davon: Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten, die potenziell für die Erfüllung der MREL anrechenbar sind

 

davon: mit einer Restlaufzeit von

davon: Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit

≥ 1 Jahr

< 2 Jahre

≥ 2 Jahr

< 5 Jahre

≥ 5 Jahre

< 10 Jahre

≥ 10 Jahre

0010

0020

0030

0040

0050

0060

0070

0080

0090

0100

0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


M 07.00 – Instrumente, die Rechtsvorschriften von Drittländern unterliegen (MTCI)

Emittierendes Unternehmen

Vertrags-kennung

Anwend-bares Recht (Drittland)

Vertragliche Anerkennung von Herab-schreibungs- und Umwandlungs-befugnissen

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Betrag

Rang in regulären Insolvenzverfahren

Laufzeit

(Erster) Kündi-gungs-termin

Kündigungs-rechte aufgrund von Änderungen rechtlicher Rahmen-bedingungen (Regulatory Call) (J/N)

Be-zeich-nung

Code

Art des Codes

Art der Eigenmittel oder berücksichtigungs-fähigen Verbindlichkeiten

Art des Instru-ments

Anwend-bares Recht

Rang in der Insolvenz

0010

0020

0030

0040

0050

0060

0070

0080

0090

0100

0110

0120

0130

0140