Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 14/10/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
24/09/2016
Delegierte Verordnung 2016/1712 veröffentlicht im ABl.
17/12/2015
EBA/RTS/2015/13
Finaler Entwurf veröffentlicht
06/03/2015
EBA/CP/2015/04
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2016/1712

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1712 der Kommission vom 7. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung einer Mindestauswahl der in die detaillierten Aufzeichnungen aufzunehmenden Angaben zu Finanzkontrakten und der Umstände, unter denen die Anforderung aufzuerlegen ist (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Anforderung zum Führen detaillierter Aufzeichnungen über FinanzkontrakteArtikel 2 - In den detaillierten Aufzeichnungen zu führende Mindestauswahl an Angaben zu Finanzkontrakten Q&AArtikel 3ANHANG Q&A