Aktualisiert 09/08/2026
Tritt in Kraft am 12/08/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2026/849

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. April 2026

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN