Durchführungsverordnung (EU) 2021/1043 der Kommission vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangsbestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)