Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 28/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
25/06/2021
Durchführungsverordnung 2021/1043 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2021/1043

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1043 der Kommission vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangsbestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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