Delegierte Verordnung (EU) 2018/728 der Kommission vom 24. Januar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Verfahren, nach denen Geschäfte mit in Drittländern niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien von der Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ausgenommen werden können (Text von Bedeutung für den EWR)