Aktualisiert 24/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 15/06/2016

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Dezember 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER