Aktualisiert 21/12/2024
Nicht mehr in Kraft seit 15/06/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
12/12/2015
Durchführungsverordnung 2015/2326 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2015/2326

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2326 der Kommission vom 11. Dezember 2015 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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