Aktualisiert 21/01/2025
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2015/585

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Dezember 2014

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER