Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 05/06/2014

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
04/06/2014
Durchführungsverordnung 591/2014 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 591/2014

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 591/2014 der Kommission vom 3. Juni 2014 zur Verlängerung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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