Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird das Format für die Notifizierung aufsichtsrelevanter Informationen über die in Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 genannten Ereignisse zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA festgelegt.