Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das Format für die Notifizierung aufsichtsrelevanter Informationen über die in Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 genannten Ereignisse zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA festgelegt.