Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird das Format für die Notifizierung aufsichtsrelevanter Informationen über die in Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 genannten Ereignisse zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA festgelegt.