Artikel 17
Berechnung des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals und der Veränderungen des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals
Die Institute ordnen die in Artikel 6, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9 Absatz 5, Artikel 10 Absatz 7, Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 12 genannten nominalen zinsreagiblen Zahlungsströme den in diesen Artikeln genannten Zinsanpassungszeitbändern auf folgende Weise zu:
Alle positiven und negativen nominalen zinsreagiblen Zahlungsströme innerhalb eines Zinsanpassungszeitbands werden saldiert und bilden eine Netto-Long-Position und eine Netto-Short-Position für jedes Zinsanpassungszeitband;
die eingehenden Zahlungsströme haben ein positives Vorzeichen und die ausgehenden Zahlungsströme ein negatives Vorzeichen.
Die Institute zinsen die nominalen zinsreagiblen Nettozahlungsströme mithilfe eines Abzinsungsfaktors auf den Zeitwert ab. Die Institute berechnen diesen Abzinsungsfaktor
, indem der Nullkupon-Kassazinssatz
zum Mittelpunkt des Zeitbands für das jeweilige Szenario i und die jeweilige Währung c mit dem Mittelpunkt des Zeitbands t
k
wie folgt multipliziert wird:
Die Institute setzen gewichtete Gewinne bis zum größeren der beiden folgenden Werte an:
dem absoluten Wert negativer Veränderungen in Euro oder WKM-II-Währungen,
dem Ergebnis der Anwendung eines Faktors von 50 % auf die positiven Veränderungen in WKM-II-Währungen oder Euro.