Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 24/04/2024
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Artikel 16 - Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden

Artikel 16

Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden

Die Institute berechnen die Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden, gemäß Artikel 13.