Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1103 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen Brasiliens für der Aufsicht der Zentralbank von Brasilien unterliegende, von brasilianischen Instituten geschlossene Derivategeschäfte mit bestimmten Anforderungen des Artikels 11 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)