Aktualisiert 19/09/2024
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Artikel 10 - Inkrafttreten

Artikel 10

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Juli 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN