Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen (3)
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Artikel 4 - Gewährung des Zugangs zu Einzelheiten von Derivaten

Artikel 4

Gewährung des Zugangs zu Einzelheiten von Derivaten

(1)  

Ein Transaktionsregister nimmt folgende Aufgaben wahr:

a) 

es benennt eine oder mehrere Personen, die für die Kontakte mit den in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen zuständig sind,

b) 

es veröffentlicht auf seiner Website Anweisungen, die die in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen zu befolgen haben, um einen Antrag auf Zugang zu den Einzelheiten von Derivaten zu stellen,

c) 

es stellt den in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen ein Formular im Sinne des Absatzes 2 dieses Artikels zur Verfügung,

d) 

es richtet den Zugang zu den Einzelheiten der Transaktionsdaten von Derivaten für die in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen auf der Grundlage der Angaben ein, die in dem in Absatz 2 dieses Artikels genannten Formular zur Verfügung gestellt wurden,

e) 

es richtet die technischen Vorkehrungen ein, die benötigt werden, damit die in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen gemäß Absatz 2 dieses Artikels Zugang zu den Einzelheiten der Transaktionsdaten von Derivaten erhalten können,

f) 

es verschafft den in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Stellen innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem diese einen Antrag auf Einrichtung eines solchen Zugangs gestellt haben, direkten und unmittelbaren Zugang zu den Einzelheiten von Derivaten.

(2)  

Die in Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannte Stelle beantragt Zugang zu den Einzelheiten von Derivaten, indem sie ein von einem Transaktionsregister entwickeltes und bereitgestelltes Formular verwendet und mindestens folgende Angaben macht:

a) 

Name der Stelle,

b) 

Kontaktperson bei der Stelle,

c) 

rechtliche Verantwortlichkeiten und Mandate der Stelle,

d) 

Anmeldedaten für eine sichere SSH-FTP-Verbindung,

e) 

sonstige technische Angaben, die für den Zugang der Stelle zu den Einzelheiten von Derivaten relevant sind,

f) 

ob die Stelle für Gegenparteien in ihrem Mitgliedstaat, im Euro-Raum oder in der Union zuständig ist,

g) 

die Arten von Gegenparteien, für die die Stelle gemäß der Klassifizierung in Tabelle 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1860 zuständig ist.

h) 

Arten von Basiswerten für Derivate, für die die Stelle zuständig ist,

i) 

gegebenenfalls die von der Stelle beaufsichtigten Handelsplätze,

j) 

gegebenenfalls die von der Stelle beaufsichtigten oder kontrollierten CCPs,

k) 

gegebenenfalls die von der Stelle ausgegebene Währung,

l) 

Liefer- und Zusammenschaltpunkte,

m) 

die in der Union verwendeten Referenzwerte, deren Administrator unter der Aufsicht der Stelle steht,

n) 

die Merkmale der vom Unternehmen beaufsichtigten Basiswerte,

o) 

gegebenenfalls die Merkmale der in den Feldern 16 ‚Clearingmitglied‘ und 15 ‚Makler‘ in Tabelle 1 und in Feld 142 ‚Referenzunternehmen‘ in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1860 genannten Parteien, die von der Stelle beaufsichtigt werden.